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Verschiedene lohnpolitische Massnahmen des Kantons im Voranschlag 2019 kommen nach Auffassung des Thurgauer Gewerbeverbandes (TGV) zur Unzeit. Weder sei zum jetzigen Zeitpunkt eine generelle Lohnerhöhung gerechtfertigt noch sei die Erhöhung des Vaterschaftsurlaubes für den Kanton als Arbeitgeber nötig.
Der Regierungsrat hat angekündigt, das staatliche Lohngefüge umfassend auf seine Marktkonformität zu überprüfen. Die Ergebnisse dieses Vergleichs zur Privatwirtschaft und zu anderen öffentlichen Verwaltungen sollen im Frühjahr 2019 vorliegen. Es wäre laut TGV angebracht gewesen, die Resultate dieser umfassenden Analyse abzuwarten und erst dann über allfällige lohnpolitische Massnahmen zu entscheiden. Die vorgesehene generelle Lohnerhöhung sei unnötig. Die Löhne des Kantons hätten nach wie vor einen Vorsprung auf die Teuerung von rund drei Prozent. Die sehr tiefe Fluktuationsrate in der kantonalen Verwaltung von nur rund vier Prozent zeige deutlich, dass der Kanton Thurgau ein äusserst attraktiver Arbeitgeber sei. Ein genereller Ausbau von Lohn- und anderen Leistungen sei nicht angebracht.
Mit der generellen Lohnerhöhung werde die Lohnspirale bei den Unternehmen und auch bei den Gemeinden weiter angeheizt. Insbesondere der Druck auf die kleinen und mittleren Unternehmen im Thurgau werde grösser. Nach Auffassung des Gewerbes hat die Regierung mit der individuellen Lohnerhöhung von 0,4 Prozent, der strukturellen Anpassung von rund 400000 Franken und dem Instrument der Leistungsprämien einen ausreichenden Katalog an Massnahmen, um gute Leistungen innerhalb der Verwaltung zu honorieren. Das Thurgauer Gewerbe anerkenne die Leistungsfähigkeit der Thurgauer Verwaltung. Erfreulich sei der geplante Ertragsüberschuss von 9,7 Millionen Franken. Dieser vermöge jedoch nicht darüber hinwegzutäuschen, dass die Lohnkosten und der Personalbestand kontinuierlich anstiegen.