Der Stadtrat von Steckborn leistet der Petition zweier Stimmberechtigter gegen die umstrittene Lohnfortzahlung des zurückgetretenen Stadtpräsidenten Roman Pulfer keine Folge. Dieser steht noch bis Ende Jahr auf der Lohnliste, was bereits der Kanton als Aufsichtsbehörde gestützt hat.
Die Alternative wäre deutlich schlechter gewesen, mit «Entzug der Dossiers, laufender Lohnfortzahlung während zweier Jahre ohne Gegenleistung und weiterschwelenden Konflikten». So argumentiert der Stadtrat von Steckborn, dass er nicht weiter auf die Petition «Kein Bonus für den Scherbenhaufen» zweier stimmberechtigter Einwohner eingeht.
Die im Juni eingereichte Petition mit insgesamt 301 Unterschriften – über zwei Drittel davon aus dem historischen Unterseestädtchen – kritisierte den Stadtratsentscheid von Ende April, wonach der Ende Mai zurückgetretene Stadtpräsident Roman Pulfer noch bis Ende des Jahres Lohn bezieht.
Mittlerweile hat sich auch der Steckborner Stadtrat mit den Forderungen aus der Petition befasst und gemäss einer aktuellen Mitteilung beschlossen, «die Petition zur Kenntnis zu nehmen, den Forderungen aber keine Folge zu leisten». Es ist dies bereits die zweite Abfuhr für das Begehren aus der Bevölkerung, nachdem das kantonale Departement für Erziehung und Kultur (DEK) noch vor den Sommerferien einen Rekurs gegen den Stadtratsbeschluss zur Lohnfortzahlung ablehnte beziehungsweise nicht darauf eingetreten war. Das DEK entschied als Stellvertreter, weil das Departement für Inneres und Volkswirtschaft (DIV) mit seinem Generalsekretär die Empfehlung zur Lohnfortzahlung abgegeben hatte und wegen Befangenheit in den Ausstand getreten war.
In seiner Mitteilung stützt sich der Stadtrat von Steckborn auf eine rechtlich zulässige Vereinbarung zwischen der Stadt und Roman Pulfer. Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses habe nur über einen freiwilligen Rücktritt mit einer Vereinbarung erfolgen können, weil das Arbeitsverhältnis eines Stadtpräsidenten, abgesehen von einer nicht kündbaren Amtsdauer von vier Jahren, nicht gesetzliche geregelt sei. Der Stadtrat schreibt:
«Die Form einer Ablösungsvereinbarung ist im öffentlichen Recht zulässig und wird auch praktiziert.»
Eine zweimonatige Kündigungsfrist, wie von den Petitionären gefordert, kann bei einem solchen unbefristeten Arbeitsverhältnis gemäss Obligationenrecht nicht angewendet werden. Die Situation im Stadtrat und in der Verwaltung sei damals sehr zerfahren gewesen. Deshalb glaubt der Stadtrat nach Rücksprache mit dem DIV als Aufsichtsbehörde, dass «die sieben Monate der Freistellung im Verhältnis zur verbleibenden Amtszeit von zwei Jahren eine vertretbare Regelung war und weiterhin ist».
Die späte Antwort aus dem Stadtrat entschuldigt Kathrin Mancuso, seit 1. Juni und mindestens bis zum ersten Wahlgang Ende September Stadtpräsidentin ad interim, mit Verzögerungen wegen der Sommerferien.
Eine «ordnungsgemässe Weiterführung der Amtsgeschäfte mit einer entscheidungsfähigen Behörde und einer funktionierenden Verwaltung» hat für den Stadtrat bei seinem Beschluss eine zentrale Rolle gespielt. Ausserdem habe er in den intensiven Tagen vor der Bekanntgabe des Rücktritts von Roman Pulfer nicht einfach möglichst schnell einer Abmachung zugestimmt, sondern er hat «bedacht und überlegt gehandelt», eben mit den Abklärungen beim Kanton und weiteren Auskünften. Deshalb habe man sich nach intensiver Beratung über die Höhe und Dauer der Lohnfortzahlung im Stadtrat mit einer Vereinbarungslösung gefunden, die «auch aufsichtsrechtlich nicht zu beanstanden» war.
Für den Stadtrat ist die Petition damit vom Tisch. Die Frage, ob eine kommunale Regelung für ähnliche Fälle mit der angestossenen Revision der Gemeindeordnung zum Thema werden könnte, bejaht Mancuso.