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Die Thurgauer Regierung will herkömmliche und elektronische Zigaretten nur noch an Volljährige verkaufen lassen. Damit geht sie weiter, als eine Motion verlangt.
E-Zigaretten und Raucherprodukte mit legalem Cannabis sollen den gleichen rechtlichen Vorgaben unterstellt werden wie herkömmliche Zigaretten. Das fordern sechs Thurgauer Kantonsräte. Der Regierungsrat wird damit beauftragt, das kantonale Gesetz zur Plakatwerbung und zum Jugendschutz beim Verkauf zu ergänzen.
Die Kantonsregierung ist bereit, dem nachzukommen. Und mehr:
«Der Regierungsrat schlägt zudem vor, das Mindestalter für den Kauf von Tabakwaren, E-Zigaretten und CBD-Raucherwaren von 16 auf 18 Jahre zu erhöhen.»
So steht es in der am Freitag veröffentlichten Beantwortung der Motion. Urheber des Vorstosses sind Elisabeth Rickenbach (EVP, Frauenfeld), Franz Eugster (CVP, Bischofszell), Barbara Dätwyler (SP, Frauenfeld), Andrea Vonlanthen (SVP, Arbon), Ruth Kern (FDP, Frauenfeld) und Roland A. Huber (BDP, Frauenfeld).
Auf Anfrage zeigt sich Kantonsrätin Rickenbach «sehr erfreut», dass der Thurgauer Regierungsrat die Erhöhung des Mindestalters von sich aus vorschlägt. Die Motion sollte vor allem sicherstellen, dass die rechtliche Lücke möglichst schnell geschlossen wird. Denn seit das Verkaufsverbot für nikotinhaltige E-Zigaretten-Liquids im April 2018 aufgehoben wurde, gibt es dafür keinen Jugendschutz.
E-Zigaretten bestehen aus einem Mundstück, einer aufladbaren Batterie, einem elektrischen Verdampfer und einer Kartusche mit der zu verdampfenden Flüssigkeit. Diese Flüssigkeit – Liquid genannt – gibt es mit und ohne Nikotin. Sie wird erhitzt oder vernebelt und dann inhaliert. Liquids können alle möglichen Aromen enthalten: zum Beispiel Aprikose, Pfefferminz oder Tabak. Dadurch erhält der Dampf einen intensiven Geschmack. E-Zigaretten-Konsum gilt als weniger schädlich als Tabakrauchen, trotzdem kommt es vermehrt zu Lungenproblemen und gar Todesfällen.
Anstelle einer rechtlichen Grundlage existieren heute zwei Kodizes. Vertreter der Vereinigung des Schweizerischen Tabakwarenhandels haben sich vor einem Jahr darauf geeinigt, dass E-Zigaretten und Liquids nicht an Minderjährige verkauft werden dürfen. Und auch der Branchenverband Swiss Vape Trade Association hat einen solchen Kodex verabschiedet. Das geht Elisabeth Rickenbach zu wenig weit:
«Ein Kodex ist nur ein Lippenbekenntnis.»
Niemand könne die Einhaltung überprüfen, ausserdem würden nicht alle Verkaufsstellen und Hersteller dabei mitmachen. Die EVP-Kantonsrätin sagt auch: «Wenn wir es auf Gesetzesebene nicht regeln, ist das ein Zeichen, dass uns der Jugendschutz in diesem Bereich nicht wichtig ist.»
Auf nationaler Ebene ist eine Gesetzesrevision in Arbeit, welche die rechtliche Lücke schliessen will. Bis diese umgesetzt wird, kann es allerdings noch dauern, befürchtet Rickenbach. In der Motion ist von «frühestens im Jahr 2022» die Rede. Auch andere Kantone sind deshalb selber aktiv geworden.
Nicht umsetzen will die Thurgauer Regierung eine kantonale Lösung zum Passivdampfschutz bei E-Zigaretten. Denn dafür wäre ein neues Gesetz nötig. Nur für die Übergangsdauer bis zur nationalen Revision sei dies unverhältnismässig.
Auch will der Regierungsrat nicht «alle nikotinhaltigen Produkte», wie es die Motionäre fordern, in das Gesetz aufnehmen. Denn Nikotin komme auch in Tomaten oder Kartoffeln vor. Rickenbach denkt dabei jedoch an neue Produkte im Rauch- und Dampfsektor. «Ich will nicht, dass schon die nächste Erfindung nicht durch das Gesetz abgedeckt ist. Die Kreativität der Hersteller in diesem Sektor ist sehr gross.»