Wie der Stadtrat in der Beantwortung einer Einfachen Anfrage schreibt, funktioniert die Gratisnutzung von öffentlichem Raum für Gastronomie oder Detailhandel nicht ganz ohne Verwaltungsaufwand, aber möglichst niederschwellig.
Der Stadtrat geht in die Verlängerung. Die erleichterte Nutzung von öffentlichem Raum für Detaillisten und Gastronomen gilt neu bis Ende März 2021 – und das weiterhin zum Nulltarif. So schreibt der Stadtrat in der Beantwortung der Einfachen Anfrage «Belebung der Stadt durch Abbau von Hindernissen»:
«Aus Sicht der Standortförderung wäre es unverständlich, in der derzeitigen Situation eine Covid-Massnahme am 31. Dezember 2020 auslaufen zu lassen, wenn die Massnahmen des Bundes und die wirtschaftlichen Folgen darüber hinaus wirken.»
Den Vorstoss haben die Gemeinderatsmitglieder Anita Bernhard, Annina Villiger, Roland Wetli (alle CH) und Roman Fischer (Grüne) eingereicht.
Dem Stadtrat sei bewusst, so liest man in der Beantwortung, dass aus epidemiologischen Gründen das gesellschaftliche Leben vermehrt draussen stattfinden muss und nicht in geschlossenen Räumen. Dazu brauche es entsprechende Rahmenbedingungen und Strukturen. Diese seien erkannt und würden weiterhin umgesetzt. So lud der Stadtrat gestaffelt ab Juni 2020 Gewerbler und Beizer ein, «den Aussenraum ihrer Geschäfte und Gastronomieangeboten kreativ und innovativ zu nutzen». Dies sei aber stets unter dem Vorbehalt gestanden eines tragfähigen Konzeptes, einer plangrafischen Darstellung des Vorhabens und unter Einhaltung der Massnahmen des Kantons zur Bekämpfung der Coronapandemie.
«Seitens der Verwaltung wird keine Mühe gescheut, den Ansuchenden mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und deren Ideen in geeignete Bahnen zu lenken und zu ermöglichen.» Das schreibt der Stadtrat weiter. Die Beratungsleistung der Stadt, insbesondere für kleine und lokal agierende Betreibende, sei bereits heute sehr hoch. Man sei bereit, diese Unterstützung auch weiterhin zu gewährleisten, sofern es die städtischen Personalressourcen zulassen.
Ganz ohne Verwaltungsaufwand geht es dann aber doch nicht. Denn die Baubewilligungspflicht richte sich nach der übergeordneten Gesetzgebung.
«Aus diesem Grund kann die Stadt Frauenfeld die Nutzung des öffentlichen Grundes durch mobile Stände nicht bewilligungsfrei zur Verfügung stellen.»
Dazu gehöre auch, dass Gebühren für Infrastruktur und Leistungen von Thurplus und des Werkhofs verursachergerecht erhoben würden. Zudem kann sich der Stadtrat nicht mit der Idee anfreunden, Strassen oder Parkplätze, die entsprechend gesperrt werden müssten, für längerfristige Nutzungen freizugeben. Aber:
«Kurzzeitige, temporäre Sperrungen von Strassenabschnitten werden unkompliziert behandelt.»