Nicht bloss eine Anpassung im Berlinger Baureglement

Zur Revision der Kommunalplanung gehört das revidierte Baureglement. Ein Informationsanlass am Mittwochabend sollte die Stimmbürger auf die Details vorbereiten und forderte sie zur aktiven Mitwirkung auf.

Margrith Pfister-Kübler
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Die Raumplanungs- und Regionalentwicklungsexperten Matthias Ott und Konrad Winzeler bieten Einblick in die Details zur Revision des Baureglements. (Bild: Margrith Pfister-Kübler)

Die Raumplanungs- und Regionalentwicklungsexperten Matthias Ott und Konrad Winzeler bieten Einblick in die Details zur Revision des Baureglements. (Bild: Margrith Pfister-Kübler)

Das Baureglement ist eingebettet in die Gesamtplanung. «An der Gemeindeversammlung können sie darüber bestimmen», sagte Gemeindepräsidentin Annemarie Moret zur Begrüssung des Infoanlasses zum revidierten Baureglement. Im Publikum am Mittwochabend im Foyer der Unterseehalle sassen vorwiegend Grundeigentümer. Was die Berlinger erwartet und wo sie einwirken können, das wurde im Vortrag der beiden beratenden Raumplanungs- und Regionalentwicklungsexperten Konrad Winzeler und Matthias Ott vom Büro Winzeler + Bühl in Schaffhausen aufgezeigt. «Es ist Ihr Baureglement», sagte Konrad Winzeler und forderte so auf, die Mitwirkung zu nutzen, um für die Gemeinde die besten Lösungen zu erzielen.

Veränderte Bedingungen

Wie wichtig das Wissen um die rechtliche Einordnung der Kommunalplanung – vom Richtplan über Rahmennutzungspläne bis Sondernutzungspläne – ist, zeigte Winzeler unter anderem mit den erheblich veränderten Bedingungen auf. Diese sind den neuen Verhältnissen anzupassen. Die letzte Gesamtrevision ist inzwischen 15 Jahre alt. Die Revision des Baureglements ist Teil der Kommunalplanung Berlingens. Der Planungshorizont Zonenplan beträgt wiederum 15 Jahre.

«Wir haben neue Spielregeln, die vom kantonalen Richtplan erst seit kurzem bekannt sind»

sagte Winzeler mit Verweis auf Bund, Kanton und Gemeinde. Das Baureglement ist daher der übergeordneten Gesetzgebung anzupassen. So müssen beispielsweise Naturgefahrenzonen neu angepasst werden, weil bisher nur Hochwasser oder Erdrutsche berücksichtigt sind. Die Ausscheidung der Gewässerräume ist fällig. Der Entwurf des Schutzplanes soll bis Anfang 2019 vorliegen. Die Baukommission Berlingen setzt sich aus Leiter Marius Brugger, Gemeindepräsidentin Annemarie Moret, Leila Möhr und den Gemeinderäten Gerold Burger und Markus Oehler zusammen.

Von Wohn- und Gewerbezone zu Wohn- und Arbeitszone

Die wesentlichen Neuerungen – zugeschnitten auf Berlingen und die Vereinheitlichung der Baureglemente in der Region – wurden durch Matthias Ott vorgestellt. Der Umfang des neuen Baurechts 2017 wurde von bisher 18 auf 15 Seiten reduziert. Aufgehoben wurde der Abschnitt Natur- und Heimatschutz. Neu gibt es dazu keine Bestimmungen mehr. Höchst- und Mindestmasse bei Terrassenhäusern, haushälterischer Bodennutzung, ökologischer Ausgleich im Siedlungsgebiet, künstliche Beleuchtung, Abgrabungs- und Aufschüttungshöhen spielen hingegen eine Rolle. Neu ist auch, dass die bisherige Wohn- und Gewerbezone neu Wohn- und Arbeitszone heisst, und bei den Geschossflächen wird neu alles integriert, auch unterirdische Keller.

«Mit wenigen Klicks kann alles im Rechtsbuch des Kantons nachgelesen werden»

sagte Matthias Ott. Die wichtigsten Punkte sind auch auf der Website der Gemeinde Berlingen zu finden. Das öffentliche Auflageverfahren findet in Berlingen zwischen dem 23. Oktober und dem 11. November statt. Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann gegen das Reglement Einsprache machen. «Es sind noch einige Drücker drin», sagte Gemeindepräsidentin Annemarie Moret und betonte, wie wichtig es ist, dass die Berlinger sich aktiv einbringen. Übers revidierte Baureglement wird der Souverän an der Gemeindeversammlung entscheiden.