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In der zweiten Januarhälfte wurde die vorzeitige Impfung des südafrikanischen Milliardärs publik. Politik und Bevölkerung reagierten entsetzt. Für die zweite Dosis muss sich Johann Rupert nun umsehen.
(mlb) Mit behördlichem Segen liess sich der südafrikanische Milliardär Johann Rupert vor dem offiziellen Impfstart am 12. Januar im Kanton Thurgau impfen. Als die Aktion publik wurde, erntete das Prozedere nicht nur bei Politikern, sondern auch in der breiten Bevölkerung heftige Kritik. Das soll sich nun nicht wiederholen.
Wie der «Tagesanzeiger» berichtet, wird Rupert die zweite Dosis nicht im Kanton Thurgau erhalten. Das hat der Thurgauer Gesundheitsdirektor Urs Martin auf Anfrage bestätigt. «Das Gesundheitspersonal unter den Teilnehmenden des Übungslaufs erhält seine zweite Impfung im Kanton Thurgau. Für die übrigen Teilnehmenden des Übungslaufs wird derzeit eine ausserkantonale Lösung gesucht», wird Martin zitiert.
Ruperts Testimpfung sei gemäss «Tagesanzeiger» als «normale Impfung» erfasst und der Termin für die zweite Spritze entsprechend «automatisch ausgelöst» worden. Was dem Vorhaben des Kantons, Rupert die zweite Impfung zu verweigern, nun in die Karten spiele, sei zum einen der Umstand, dass der Milliardär keinen festen Wohnsitz im Thurgau habe. Der Impfplan sieht nämlich vor, dass sich Personen nur im Kanton ihres Wohnsitzes impfen lassen dürfen.
Zum anderen äussert der «Tagesanzeiger» die Vermutung, dass die zweite Impfdosis - im Gegensatz zur ersten - wohl «aus dem ordentlichen Kontingent gekommen wäre, das dem Kanton im Rahmen der nationalen Impfkampagne zugeteilt wurde».