Milchstreit
Erfolg vor Bundesgericht: Die Thurgauer Milchrebellen triumphieren

Die aufständischen Thurgauer Milchbauern, die sich gegen Beiträge an die Verbände wehren, haben erneut recht erhalten. Die Genossenschaft Thurgauer Milchproduzenten muss nun einem Bauern rund 24'000 Franken zurückzahlen. Hinter diesem Fall steht eine Gesamtforderung von rund zwei Millionen Franken.

Silvan Meile
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Im Thurgau herrscht sei Jahren ein Streit um Verbandsabgaben pro gemolkenes Kilo Milch.

Im Thurgau herrscht sei Jahren ein Streit um Verbandsabgaben pro gemolkenes Kilo Milch.

Bild: Dominik Wunderli

Im jahrelangen Streit um Abgaben an den Verband haben aufständische Thurgauer Milchbauern vor Bundesgericht einen weiteren Sieg errungen. Die Richter in Lausanne sind nicht auf eine Beschwerde des Verbands der kantonalen Milchproduzenten eingetreten. Damit ist der Entscheid des Thurgauer Obergerichts rechtskräftig.

Dieser stützte die Klage des pensionierten Bauern Roland Werner teilweise, wie es in einer Medienmitteilung des Thurgauer Obergerichts heisst. Die Genossenschaft Thurgauer Milchproduzenten ist dadurch verpflichtet, ihm 23’718.10 Franken nebst Zins zu bezahlen.

Hinter diesem Fall stehen rund 60 weitere Bauern mit Zahlungsbefehlen

Dabei geht es hauptsächlich um Abgaben für Marketing und Verwaltung, welche Werner während Jahren über den kantonalen an den nationalen Milchbauernverband (SMP) abliefern musste. Doch der Thurgauer Verband betrieb dieses Inkasso ohne eine genügende rechtliche Grundlage in ihren Statuten. Darauf zielten die Thurgauer Milchrebellen in diesem Prozess ab.

Dieser Fall steht aber nicht für sich alleine. Hinter Roland Werner scharen sich etwa 60 weitere Milchbauern, die ebenfalls einen Zahlungsbefehl mit ähnlicher Forderung dem Milchverband schickten. Ohne Berücksichtigung der Zinsen bewege sich die gemeinsame Forderung auf rund zwei Millionen Franken, sagte Werner im Sommer gegenüber dieser Zeitung. Sie dürften nun gestützt auf das rechtskräftige Urteil ihrer Forderung Nachdruck verleihen.

Zuerst ging es um Lactofama, dann um noch mehr

Dieser Streit unter Thurgauer Milchbauern eskalierte 2015. Rund hundert Bauern weigerten sich, geforderte Abgaben an die Exportfirma Lactofama AG abzuliefern. Das vom Schweizer Milchproduzentenverband (SMP) gegründete Firmenkonstrukt kaufte überschüssige Milch vom inländischen Markt weg und exportierte es zum tieferen Weltmarktpreis, um so den Schweizer Milchpreis zu stützen. Das verpflichtete aber jeden Milchproduzenten zu jährlich mehreren hundert Franken Zwangsabgaben – je nach Menge gemolkener Milch.

Der Verband zog die säumigen Zahler vor Gericht. Doch diese bekamen schliesslich recht, weil der Genossenschaft die rechtlichen Grundlagen für das Inkasso der Beiträge in ihren Statuten fehlte. Daraufhin flogen die Aufständischen aus dem Verband.

Doch sie holten zum Gegenschlag aus und forderten nebst den bezahlten Beiträgen an Lactofama auch solche zurück, die der Verband etwa für Marketing oder Verwaltungsausgaben einzog. Auch dafür fehlten im Thurgau gemäss Gerichtsurteil die Grundlagen in den unterdessen angepassten Statuten der Genossenschaft. Mit dem Entscheid des Bundesgerichts bekommen sie nun auch in diesem Fall recht.

Nun dürfen noch rund 60 Thurgauer Bauern klageberechtigt sein. Sie gehörten seit Beginn zur Gruppe der Aufständischen. Bereits 2018 forderten sie mit einzelnen Zahlungsbefehlen vom Verband ihren bezahlten Betrag zurück. Für alle anderen ist der Anspruch verjährt. Dennoch beläuft sich die Gesamtforderung laut Roland Werner auf rund zwei Millionen Franken.