2018 hat die Zahl der Straftaten im Thurgau erstmals wieder zugenommen – im Vergleich zum Vorjahr gab es sechs Prozent mehr Straftaten. Diese und weitere Fakten der Kriminal- und der Verkehrsstatistik haben wir für Sie zusammengefasst.
Die Zahl der Straftaten hat erstmals seit 2013 wieder zugenommen: Gemäss Kriminalstatistik 2018 wurden im Thurgau 9770 Straftaten registriert, das ist gegenüber 2017 eine Zunahme um 591 Delikte oder sechs Prozent. Die Zahlen liegen aber immer noch deutlich unter dem Niveau von 2013 mit 11‘822 Fällen.
Im vergangenen Jahr gab es zwei Tötungsdelikte, die beide von der Thurgauer Kantonspolizei aufgeklärt werden konnten. Eine weniger hohe Aufklärungsquote hatte die Kantonspolizei bei Sachbeschädigungen ohne Diebstahl: In dieser Kategorie konnten nur 26,7 Prozent der Fälle aufgedeckt werden.
Bei den verurteilten Straftaten des Strafgesetzbuches handelt es sich hauptsächlich um Vermögensdelikte. Die Mehrheit machen Diebstahl, Fahrzeugdiebstahl und Sachbeschädigung aus.
Um 24 Prozent zugenommen hat mit 183 die Zahl der Straftaten gegen die sexuelle Integrität. Dabei stieg die Zahl der Vergewaltigungen um 100 Prozent, von 15 auf 30 Delikte.
Bei den meisten Straftaten handelt es sich um Verbrechen gegen das Strafgesetzbuch. In dieser Kategorie wurden 9770 Fälle registriert. Dazu kommen 1265 Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz und 764 Verstösse gegen das Ausländergesetz.
In diesem Jahr kamen sieben Personen auf Thurgauer Strassen ums Leben, 2017 waren bei Verkehrsunfällen acht Menschen gestorben. Es gab 184 Fälle von schwerverletzten Personen. Im vergangenen Jahr gab es 139 Schwerverletzte.
Insgesamt jedoch die Zahl der Unfälle. Gemäss Verkehrsunfallstatistik wurden im vergangenen Jahr 1292 Unfälle bearbeitet. Das ist gegenüber dem Vorjahr eine Abnahme um 5,3 Prozent.
Die meisten Unfälle ereigneten sich bei tiefen Geschwindigkeiten: 710 Unfälle waren es bei Tempo 50.
Am häufigsten wurden 2018 Schleuder- und Selbstunfälle verzeichnet. Die Mehrheit der Unfälle hat jedoch nur Sachschaden zur Folge. Anders bei Fussgängerunfällen, wo fast immer Personen zu Schaden gekommen sind.