Gemeinden sollen Bauland befristet einzonen können, fordern die Kantonsräte Urs Martin und Josef Gemperle mit einer Parlamentarischen Initiative. Falls das Land nicht in einer bestimmten Zeit überbaut wird, soll es zurück in die ursprüngliche Zone fallen.
Thurgau Die Gemeinden sollen die Einzonung von Bauland befristen dürfen, fordern die Kantonsräte Urs Martin (SVP, Romanshorn) und Josef Gemperle (CVP, Fischingen). Mit 35 Mitunterzeichnern haben sie eine Parlamentarische Initiative im Grossen Rat eingereicht, um das Planungs- und Baugesetz entsprechend zu ändern.
Dabei geht es den Vorstössern um einen Punkt, der in der gescheiterten Gesetzesrevision unbestritten geblieben sei, heisst es in der Begründung. Falls das eingezonte Land nicht innert einer von der Gemeinde festgesetzten Frist von maximal acht Jahren überbaut wird, soll es entschädigungslos in die vorherige Zone zurückfallen.
Als Beispiel wird eine Erweiterung einer Projekthalle eines Gewerbebetriebs erwähnt. Die Gemeindebehörde soll die Zuweisung des Lands zu einer Bauzone an die Bedingung knüpfen können, dass innerhalb der angesetzten Frist mit der Bebauung begonnen wird.
Der Thurgauer Grosse Rat hat am 15. August die Revision des Planungs- und Baugesetzes abgebrochen. Die Gemeinden sollten damit ein Instrument erhalten, um Baulandhorter unter Druck zu setzen. Zur Debatte stand eine Lenkungsabgabe, die Eigentümer von Bauland nach einer gewissen Frist zahlen sollten, wenn sie ihr Grundstück nicht überbauen. Auch ein Kaufrecht der Gemeinden wurde erwogen.