Startseite
Ostschweiz
Frauenfeld & Hinterthurgau
Das Kreisgericht Wil hat den Verantwortlichen eines Entsorgungsbetriebs von Schlachtabfällen zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt. Der 54-Jährige hatte sogenanntes Risikomaterial zur Vergärung nach Münchwilen geliefert, statt es verbrennen zu lassen.
«Seit einiger Zeit ermittelt das Thurgauer Veterinäramt gegen die Bima Energie AG in Münchwilen», machte diese Zeitung im Juni 2019 publik. Das Hinterthurgauer Unternehmen produziert aus «tierischen Nebenprodukten» Biogas und soll – laut Insidern – auch unerlaubte Bestandteile verwertet haben. Das Verfahren ist nach wie vor hängig, gewann nun aber im Prozess gegen den Verantwortlichen eines Entsorgungsbetriebs für Schlachtabfälle vor Wiler Kreisgericht wieder Aktualität. Der 54-Jährige war angeklagt, Risikomaterial zur Verwertung nach Münchwilen statt zur Verbrennung in die TMF Extraktionswerk AG in Bazenheid geführt zu haben.
Im Prozess trat die Bima Energie AG als Geschädigte auf und forderte als Zivilklägerin 3,15 Millionen Franken, wobei die Summe an Schranken nicht mehr beziffert wurde.
Eine schwierige Ausgangslage. Deshalb beantragte die Verteidigung des angeklagten Entsorgers von tierischen Nebenprodukten (TNP), den Prozess bis zum Abschluss des Strafverfahrens der Thurgauer Justiz gegen die Bima AG zu sistieren und dieser die Rolle der Privatklägerin abzusprechen. Doch das Gericht lehnte ab.
Die Staatsanwaltschaft war sich vor Gericht sicher: «Der Angeklagte entsorgte im Jahr 2016 mindestens 220545 Kilogramm Schlachtabfälle der Kategorie TNP 1 – also Risikomaterial, das beispielsweise für die BSE-Problematik von Bedeutung ist – bei der Bima, statt sie in Bazenheid verbrennen zu lassen.» Die Abfälle wurden zur Gasgewinnung vergärt und die Rückstände als Dünger in die Landwirtschaft abgegeben.
Bei den gesetzeswidrig nach Münchwilen geführten Ladungen handelte es sich laut Anklage um vermischtes Material. Dieses soll der Beschuldigte bei seinen Vertragsmetzgereien abgeholt, beim Umschichten auf dem eigenen Betriebsareal von sichtbaren Risikoteilen befreit und schliesslich als TNP der Kategorie 2 (Stoffwechselprodukte sowie Fleisch, das an der Kontrolle gescheitert ist) zur Vergärung geliefert haben. Für die Beseitigung der Ware zahlte der Beschuldigte bei der Bima 23 310 Franken, 13260 Franken weniger, als die TMF verrechnet hätte.
Die Anklage forderte Schuldsprüche wegen mehrfacher Urkundenfälschung sowie mehrfachen Vergehens gegen das Umweltschutz- und Tierseuchengesetz. Der in der Anklageschrift genannte Betrugsvorwurf hingegen wurde an Schranken zurückgenommen. Die Staatsanwältin beantragte eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten, eine bedingte Geldstrafe von 9000 und 7200 Franken Busse. Zudem sollte das Gericht eine Ersatzforderung für den Staat im Betrag von 13259 Franken anerkennen.
Im Plädoyer stützte sie sich im Wesentlichen auf die von den Metzgereien dokumentierten Schlachtungen und stellte fest, dass die Menge der als K1 in Bazenheid entsorgten Risikoabfälle mit diesen nicht übereinstimme. Die Mitarbeitenden der Bima seien mit falschen Angaben auf den Fahrerzetteln getäuscht worden und davon ausgegangen, dass die Lieferungen keine TNP der Kategorie 1 enthielten. Auch die Wochenlisten über die Anlieferungen hätten keine Zweifel an der Richtigkeit der Deklaration gelassen.
Offene Fragen, fehlende Beweise, Mutmassungen und unpräzise Vorwürfe: Die Verteidigung kritisierte das Untersuchungsverfahren und sprach von einer Verletzung des Anklageprinzips. Wiederholt werde auch das Entsorgungsunternehmen als juristische der Person des Beschuldigten gleichgestellt.
Ausserdem sei weder zweifelsfrei bewiesen, was der Angeklagte zu verantworten habe, noch, dass die genannten Metzgerei-Abfälle wirklich zur Bima gegangen seien. Wobei Letztere ebenfalls in der Pflicht stehe, angenommene Waren zu prüfen. Doch diese, die Bima, habe ja Interesse an möglichst grossen Warenmengen.
Die unterschriftslosen, von der Bima nie eingesehenen Fahrzettel hätten keine Urkundenqualität, weshalb von einer Fälschung nicht die Rede sein könne. Die Verteidigung forderte Freisprüche in allen Punkten sowie die Abweisung der Zivil- und Ersatzforderungen.
Der Beschuldigte äusserte sich im Verfahren nicht, nutzte einzig das Schlusswort, um seine Unschuld zu beteuern: «Ich kann Ihnen guten Gewissens in die Augen schauen», sagte er. Schuld- und Freisprüche
Das Gericht sprach den Beschuldigten, als «Verantwortlichen der AG für den Betriebszweig der Entsorgung», von den Vorwürfen der Urkundenfälschung und vom Betrug frei, verurteilte ihn jedoch wegen der Zuwiderhandlungen gegen das Tierseuchen- und das Umweltschutzgesetz. «Etwas in Ihrer Verantwortung ist falschgelaufen», sagte der vorsitzende Richter und sprach den nicht lückenlos kontrollierbaren Warenfluss mit Begleitpapieren für Metzger, Fahrer und Endverwerter an.
Die bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten wird auf zwei Jahre ausgesetzt. Von einer Geldstrafe und Busse sah das Gericht ab. Die Ersatzforderung des Staates hat der Verurteilte hälftig zu zahlen, während die Zivilforderung der Bima auf den Zivilweg verwiesen wurde.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.