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Eine Internetplattform machte sie zu Multimillionären – und brachte ihnen Klagen wegen gewerbsmässiger Gehilfenschaft zu Urheberrechtsverletzungen ein. Jetzt hat das Strafgericht Zug die Schlossbesitzer vom Eugensberg «vollumfänglich freigesprochen», wie ihr Anwalt sagt.
Alexandra (42) und Christian Schmid (40) atmen auf. Zweieinhalb Jahre haben sie auf Post des Strafgerichts Zug gewartet. Jetzt ist zumindest das noch unbegründete Urteil raus, verrät Alexandra Schmid, Schlossherrin auf dem Eugensberg.
«Es ist ein Freispruch.»
Die Schmids verdienten mit dem Datenspeicherservice Rapidshare ein riesiges Vermögen. Alleine im Jahr 2009 soll die Bruttodividende von Christian Schmid als Gründer und Alleinaktionär 47 Millionen Franken betragen haben. Doch der mittlerweile eingestellte Internetdienst zum Austausch von Dateien brachte auch Probleme. Nutzer tauschten etwa Raubkopien aus, urheberrechtlich geschützte Musik, Filme, Software und Literatur auf der Plattform. Das zog Klagen nach sich.
Im September 2018 musste das Ehepaar zusammen mit ihrem ehemaligen Firmenjurist auf der Anklagebank am Strafgericht Zug Platz nehmen. Mehrere Fachliteraturverlage hatten Anzeige eingereicht. Der Vorwurf: Rapidshare habe zu Urheberrechtsverletzungen eingeladen, die Betreiber der Plattform seien somit Mittäter.
Für die Staatsanwaltschaft haben die Schmids mit ihrem Angebot «Internetpiraten Tür und Tor geöffnet». Medienberichten zu Folge beliefen sich die geforderten Bussen und Geldforderung alleine für den Firmengründer auf mehr als 700'000 Franken – ohne Zivilforderungen.
Alexandra Schmid liess sich im Prozess vom Zürcher Anwalt Andreas Meili vertreten. Alle drei Angeklagten seien nun «vollumfänglich freigesprochen» worden, sagt er auf Anfrage. Die Anklage lautete auf mehrfache Gehilfenschaft zu Urheberrechtsverletzungen. «Es ist eine grosse Genugtuung», sagt Meili.
Dennoch sind er und seine Mandantin nicht ganz zufrieden. Trotz des Freispruchs wurden ihr offenbar ein beachtlicher Betrag an Verfahrenskosten auferlegt. Sie würden nun zuerst das begründete Urteil abwarten und dann überlegen, ob sie diesen Punkt anfechten werden. Meili vertritt den Standpunkt:
«Wenn man freigesprochen wird, hat man Anspruch auf Entschädigung, nicht umgekehrt.»
Ob die Staatsanwaltschaft oder die anzeigenden Verlage das Urteil akzeptieren, ist noch ungewiss.
Im März 2019 erwarben Alexandra und Christian Schmid das Schloss Eugensberg. Das Thurgauer Konkursamt verkaufte es ihnen für rund 36 Millionen Franken aus der Erb-Konkursmasse. Das Anwesen weist die Grösse von rund 100 Fussballfeldern auf. Das Schloss hat sechs Wohnzimmer, elf Schlafzimmer und fünf Badezimmer.