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Frauenfeld & Hinterthurgau
SVP-Fraktionspräsident des Arboner Stadtparlaments, Roland Schöni, ist am 19. Mai vom Obergericht in Frauenfeld wegen Verstosses gegen die Rassismus-Strafnorm verurteilt worden. Die Aussagen, die zur Verurteilung führten, hatte er gegenüber dem Tagblatt getätigt.
(red/pw) Roland Schöni ist für Aussagen, die er vor zwei Jahren im Tagblatt gemacht hatte, vom Obergericht Frauenfeld in zweiter Instanz wegen Verstosses gegen die Rassismus-Strafnorm verurteilt worden. Der SVP-Fraktionspräsident des Arboner Stadtparlament hatte Sinti und Roma 2018 unter anderem als «Lügner» und «Kleinkriminelle» bezeichnet.
Die Menschenrechtsorganisation Gesellschaft für bedrohte Völker zeigt sich in einer Medienmitteilung zufrieden mit dem Urteil. Angela Mattli, die Kampagnenleiterin der Organisation lässt sich zitieren:
«Es ist ein gutes Zeichen, dass die Justiz diesen Fall von Rassismus gegen Roma verurteilt.»
Die Gesellschaft für bedrohte Völker hatte bei der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Thurgau Strafanzeige wegen Verletzung der Rassismus-Strafnorm eingereicht. Nachdem die Staatsanwaltschaft Bischofszell gegen Roland Schöni einen Strafbefehl mit einer Busse verhängte, erhob der Politiker Einsprache, und der Fall ging ans Bezirksgericht Arbon, wo er verurteilt wurde. Roland Schöni zog das Urteil daraufhin weiter ans Obergericht Frauenfeld.
«Die Aussagen von Herrn Schöni gründen in der Annahme, dass die Zugehörigkeit zu den Minderheiten der Sinti und Roma und die Ausübung der fahrenden Lebensweise mit Kriminalität, Betrug und Bereicherung auf Kosten des Allgemeinwohls verbunden ist. Auf diese Weise wird eine ganze Gruppe diffamiert und herabgewürdigt», wird der Roma-Vertreter Igor Colic in der Medienmitteilung der Menschenrechtsorganisation zitiert. «Es wird suggeriert, dass Sinti und Roma per se eine kriminelle Neigung in sich bergen. Das ist in unseren Augen rassistisch.»