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Der Besitzer des Schlosses Sonnenberg muss eine Niederlage vor dem Thurgauer Obergericht einstecken. Es spricht einen Gewerkschafter frei, der durch seine Baustellenbesuche Lohndumping aufdeckte.
Ein Mitarbeiter der Gewerkschaft Unia ist auch in zweiter Instanz vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen worden. Das schreibt die Gewerkschaft am Montag in einer Medienmitteilung. Der 45-jährige Mann aus dem Kanton St. Gallen musste sich am vergangenen Donnerstag vor Gericht erklären, weil er 2016 mehrmals die Baustelle auf dem Schloss Sonnenberg aufsuchte, um dort mit Arbeitern zu sprechen. Daraufhin erstattete die Schloss und Gut Sonnenberg AG Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
Der Unia-Mitarbeiter habe das umzäunte und mit dem Hinweis «Betreten der Baustelle für Unbefugte verboten» versehene Areal mehrmals betreten. Die Gewerkschaft argumentiert ihrerseits, dass ihr ein Zutrittsrecht zu den Arbeitsplätzen garantiert sei. Gemäss Mitteilung bekam sie recht. Das begründete Urteil des Obergerichts steht noch aus.
Bei jenen Baustellenbesuchen kam zu Tage, dass die orts- und branchenüblichen Löhne wiederholt in missbräuchlicher Weise unterboten wurden. Seither schwelt zwischen Schlossbesitzer und Multimillionär Christian Baha und der Unia ein Streit, der schon mehrmals vor Gericht führte. Gemäss einem Entscheid des Bezirksgerichts Frauenfeld darf der Schlossbesitzer als «Lohndumper» bezeichnet werden.