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Frauenfeld & Hinterthurgau
Der Stadtrat von Frauenfeld beantwortet die Einfache Anfrage aus dem Gemeinderat mit dem Titel «Will der Stadtrat die Altstadt dem Autoverkehr opfern?». Darin hält er fest, dass durch gegenteilige Interessen in der Altstadt Spannungen auftreten könnten.
Autoposer auf der Grabenstrasse, Falschparkierer am Samstag in der Begegnungszone oder auch eine Umleitung durch die Altstadt am Frauenfelder Frühlingsmarkt: Daran stören sich Gemeinderätin Anita Bernhard (CH) sowie die Grünen-Gemeinderäte Michael Pöll und Roman Fischer. Der Verkehr ist ein Klassiker in Frauenfeld.
Diesmal geht es um den «stadträtlichen Umgang mit dem motorisierten Individualverkehr in der Altstadt, insbesondere in der Begegnungszone», wie es in einer Einfachen Anfrage der drei Gemeinderatsmitglieder mit dem Titel «Will der Stadtrat die Altstadt dem Autoverkehr opfern?» heisst. Nun ist die Beantwortung des Vorstosses durch den Stadtrat öffentlich.
«Mit der Einführung der Begegnungszone konnte aus Sicht des Stadtrates die allgemeine Attraktivität der Altstadt und im Besonderen das Verweilen erhöht werden», liest man in der Beantwortung. Die öffentlichen Räume sollten gleichzeitig ein Begegnungsort sein, und trotzdem dem Gewerbe, dem Einkaufen, dem Wohnen, der Unterhaltung und vielem mehr dienen. Entsprechend könnten durch die gegenteiligen Interessen Spannungen auftreten, schreibt der Stadtrat.
Was das Zufahrtsverbot in die Begegnungszone an den Wochenenden betrifft, schreibt der Stadtrat, dass seit Ende April 2021 jedes Wochenende durch Sicherheitsleute zwei Absperrgitter mit Fahrverbotstafeln in den Fahrbereich vor der katholischen Stadtkirche gestellt würden.
«Diese Zwischenlösung wird bis auf Weiteres beibehalten.»
Mit einer automatisierten Schranke oder Pollern will der Stadtrat hingegen zuwarten, bis es Pläne zur Neugestaltung der Freiestrasse gibt. «Mit dem konkreten Bauprojekt kann eine Behinderung der Zufahrt in die Zürcherstrasse geprüft werden. Dies würde zum heutigen Zeitpunkt allerdings eine Insellösung im öffentlichen Raum darstellen.» Sollte aber trotz der Absperrungen weiterhin gegen das Wochenend-Fahrverbot verstossen, so werde die Stadtverwaltung wie bis anhin der Kantonspolizei entsprechende Hinweise geben.
Betreffend der Warenmarkt-Verkehrsumleitung durch die Begegnungszone stellt der Stadtrat fest, dass es für wiederkehrende Anlässe ein Signalisationskonzept gebe. Dieses werde nach jedem Anlass bezüglich möglicher Optimierungen beurteilt. Leider jedoch sei der Einfluss des Stadtrates auf Navigationssysteme und dessen Programmierung gering. Man könne zwar den Unmut über sich nicht konform verhaltende Automobilisten nachvollziehen.
«Der Stadtrat sieht sich aber nicht in der Pflicht, sich für das Fehlverhalten von anderen entschuldigen zu müssen.»
Zuständig für temporäre Verkehrsumleitung ist im Übrigen das Departement für Bau und Verkehr, vertreten durch den Werkhof. So ist es in der Vorstossbeantwortung nachzulesen.
Wer an der Grabenstrasse wohnt, muss sich offenbar regelmässig über Autoposer aufregen. Die Vorstösser hätten sich für diesen Strassenabschnitt gerne ein restriktiveres Verkehrsregime gewünscht, beispielsweise ein Nachtfahrverbot – zusätzlich zum geltenden Tempo-30-Regime. Das Nachtfahrverbot aber wurde laut Beantwortung von der Bewilligungsinstanz, dem kantonalen Tiefbauamt, aus präjudizialen Gründen abschlägig beurteilt. Dies sei den Anwohnerinnen und Anwohnern mündlich und später auch schriftlich begründet mitgeteilt worden. Der Stadtrat schreibt:
«Fakt ist, dass die heutige Lösung klarer und eindeutiger ist und dass Verstösse von der Polizei besser geahndet werden können.»
Denn gegen das früher geltende Fahrverbot mit Zubringerdienst sei des Öfteren verstossen worden, und dies habe von der Kantonspolizei aufgrund der unklaren Signalisation kaum geahndet werden können. Die heutige Lösung sei zweimal öffentlich aufgelegen. Einsprachen seien keine eingegangen.