Mädchen in Badi Eschenz sexuell belästigt: Obergericht spricht Erntehelfer schuldig

Ein Erntehelfer hat in der Badi Eschenz ein achtjähriges Mädchen geküsst und ihm zwischen die Beine gegriffen. Das Bezirksgericht in Kreuzlingen hatte ihn noch freigesprochen - das Thurgauer Obergericht war aber anderer Meinung.

Silvan Meile
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Das Obergericht des Kantons Thurgau in Frauenfeld. (Bild: Thi My Lien Nguyen)

Das Obergericht des Kantons Thurgau in Frauenfeld. (Bild: Thi My Lien Nguyen)

Der Rumäne erweckt den Eindruck, als wüsste er nicht recht, wie ihm geschieht. Mit seinem Pflichtverteidiger betritt er das Thurgauer Obergericht. Dort macht die Staatsanwältin schnell klar, worum es ihr geht: sexuelle Handlung mit einem achtjährigen Mädchen. Eine Dolmetscherin ist bemüht, jeden Satz sofort zu übersetzen.

Das war vor einigen Wochen. Nun haben die Richter ihr Urteil bekannt gegeben. Sie gehen nicht so weit wie die Staatsanwaltschaft, aber weiter als das Bezirksgericht Kreuzlingen. Dieses sprach mit erhobenem Mahnfinger einen Freispruch aus. Sein Verhalten sei «vollkommen unangebracht und widerwärtig» gewesen. Allerdings läge es im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht im Bereich einer strafbaren Handlung.

Der Freispruch der Vorinstanz ist aufgehoben

«Schuldig wegen sexueller Belästigung» lautet das Urteil des Obergerichts. Die Busse wird auf 500 Franken festgelegt, die Kosten für die Strafuntersuchung auf 2500 Franken. Hinzu kommen Verfahrensgebühren von 1000 Franken. Das ist sehr viel Geld für einen Erntehelfer, der im Sommer jeweils aus Rumänien in den Thurgau kommt, um 2400 Franken pro Monat zu verdienen.
Zwar hat nun das Obergericht den Freispruch der Vorinstanz aufgehoben. Sein Urteil ist aber deutlich milder, als es die Staatsanwaltschaft forderte. Der Rumäne akzeptiert es, verzichtet auf den Gang ans Bundesgericht.

Die Verhandlung dreht sich um einen Vorfall, der sich im Sommer 2015 in der Meitlibadi in Eschenz ereignete. Der damals 25-jährige Saisonnier gibt sich in seiner Freizeit im Wasser mit zwei Kindern ab. Sie kennen sich nicht. Der sechsjährige Bub und das achtjährige Mädchen jauchzen, als der Erntehelfer sie aus dem Wasser hebt und sie dorthin zurückwirft. Ob es für sie in Ordnung sei, fragt der Rumäne eine Frau, die er irrtümlich für die Mutter der Kinder hält.

Später erzählt das Mädchen seiner Grossmutter ihre Erlebnisse aus der Badi. Diese alarmiert die Polizei. Beim Planschen im Wasser habe sie der Rumäne dreimal geküsst. Einmal habe sie die Zunge des Mannes auf ihren Lippen gespürt. Und beim Hochheben habe er sie mit einer Hand am Gesäss, mit der anderen Hand zwischen den Beinen gehalten. Später kam der Vorwurf hinzu, er habe die Finger gegen den Genitalbereich des Mädchens gedrückt. Gemäss Gerichtsakten hat dies aber das Mädchen während der Befragung durch eine Polizistin zweimal verneint. Der Mann stritt diesen Vorwurf ebenfalls ab, gab lediglich die Küsse zu. Sie seien auf spielerische Weise passiert, seine Zunge habe er dabei nicht eingesetzt.