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Frauenfeld & Hinterthurgau
Die Strafuntersuchung zum Tauchunfall vom 4. April in Diessenhofen ist abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen erhebt Klage gegen den Veranstalter des Tauchgangs.
(red) Es geschah am Ostersonntag: 4. April wurde eine 29-jährige Taucherin im Rhein bei Diessenhofen tödlich von einem Kursschiff erfasst. Wie die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen nun mitteilt, hat sie die Untersuchung des Falls abgeschlossen. Sie hat gegen den Geschäftsführer des Veranstalters des Tauchgangs beim Bezirksgericht Frauenfeld Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Es wird eine bedingt vollziehbare Freiheitsstrafe von 14 Monaten sowie eine Busse von 5'000 Franken beantragt.
Gemäss Anklageschrift führte der Veranstalter den Tauchgang vom 4. April durch, ohne über eine auf der Rheinstrecke erforderliche Ausnahmebewilligung des Kantons Thurgau zu verfügen. Eine Ausnahmebewilligung des Kantons Schaffhausen sei jedoch vorgelegen.
Nach Erkenntnis der Strafuntersuchung und Ermittlungen der Kantonspolizei Thurgau erkundigte sich der Veranstalter des Tauchganges vom Ostersonntag im Vorfeld bei der Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein zwar nach dem geplanten Kursschiffverkehr. Aufgrund eines Missverständnisses im E-Mail-Verkehr sei der Veranstalter «in Verletzung seiner Sorgfaltspflichten» davon ausgegangen, dass am Ostersonntag im Zeitraum des Tauchgangs kein Kursschiff verkehrt.
Die Anklage macht dem Veranstalter insbesondere den Vorwurf, die Mitteilungen nicht sorgfältig durchgelesen und sich trotz der für ihn erkennbaren Widersprüche nicht bei der Schifffahrtsgesellschaft rückversichert zu haben. Zudem habe der Veranstalter keine vorgeschriebene Taucherflagge an der Ein- und Ausstiegsstelle platziert und überdies nicht dafür Sorge getragen, dass vorbeifahrende Schiffführer im Gefahrenbereich auf die Markierung aufmerksam gemacht wurden.