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Die Exekutive will von einem Öffentlichkeitsprinzip nichts wissen. Sie lehnt eine Initiative mit dieser Forderung ab. Als Argumente dagegen werden Mehraufwand und ein ungewisser Mehrwert angeführt.
Die Kantonsregierung findet ein Öffentlichkeitsgesetz für den Thurgau nicht nötig. Das macht sie in einer Stellungnahme zu einer Volksinitiative deutlich, die genau das verlangt. Das Volksbegehren mit dem Titel «Offenheit statt Geheimhaltung – für transparente Behörden im Thurgau» wurde am 16. März 2018 mit 4265 gültigen Unterschriften eingereicht.
Die Initiative will das Öffentlichkeitsgesetz in der Thurgauer Kantonsverfassung verankern. Zentraler Paragraf: «Der Kanton sowie die politischen Gemeinden und Schulgemeinden gewähren Einsicht in amtliche Akten, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen». Oder anders formuliert: Behördliche Dokumente sind grundsätzlich öffentlich.
Die Regierung hatte sich bereits zweimal in den vergangenen Jahren zum Öffentlichkeitsgesetz geäussert. Und an der ablehnenden Haltung hat sich nichts geändert. So wird festgehalten, dass der Regierungsrat und die Verwaltung die Öffentlichkeit offen, umfassend, verständlich und frühzeitig über ihrer Tätigkeit informieren würde, soweit dies von allgemeinem Interesse sei. Es bestehe dazu bereits eine «verfassungsmässige Pflicht». So steht heute in der Verfassung: «Die Behörden informieren über ihre Tätigkeit.» Auch die Bezeichnung «Kanton der kurzen Wege» bemüht die Regierung als Gegenargument.
Die Regierung begründet weiter, dass der Mehrwert des Öffentlichkeitsprinzips nicht belegt sei, wohingegen ein grosser administrativer Mehraufwand unbestritten bleibe. Dies auch mit finanziellen Folgen. Die Höhe sei zwar «zum heutigen Zeitpunkt weder genau zu beziffern noch abzuschätzen». Klar scheint für die Regierung, dass ohne eine Mehrbelastung für den Kanton sowie die politischen Gemeinden und Schulgemeinden verbunden mit einem zusätzlichen Personalaufwand die Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes «sicherlich nicht zu bewerkstelligen» sei.
Der Regierungsrat ist der Meinung, dass ein neues Gesetz die bisherige und bewährte Praxis nur unwesentlich verbessere. Dennoch attestiert er dem Anliegen «durchaus eine gewisse Sympathie». Denn: «Auch dem Regierungsrat sind Transparenz, Vertrauen und die freie Meinungsbildung der Bevölkerung sehr wichtig.»
Weiter übt die Regierung unter dem Titel «Staatsrechtliche und rechtssetzungstechnische Überlegungen» juristische Detailkritik am Initiativtext.
Ueli Fisch hat das Volksbegehren losgetreten. Der GLP-Kantonsrat aus Ottoberg präsidiert das Initiativkomitee. Er ist mit einem Vorstoss für ein Öffentlichkeitsgesetz bereits einmal im Grossen Rat gescheitert. Die Stellungnahme der Regierung bezeichnet er als «bedenklich». Mit ihrem Verständnis von Öffentlichkeit und Transparenz verharre sie «im Mittelalter». Fisch bezeichnete den Thurgau auch schon als «Dunkelkammer der Nation». Denn: Die Mehrheit der Kantone wie auch der Bund verfügen bereits über ein Öffentlichkeitsgesetz. «Und machen gute Erfahrungen damit.»
Im Thurgau dagegen herrsche ein «willkürlicher Umgang mit Informationen» vor. Seiner Meinung nach versteife sich die Regierung zu fest auf dem Mehrwert. «Darum geht es nicht primär», sagt Fisch, «sondern um demokratische Rechte.» Das Argument des finanziellen Mehraufwandes lässt Fisch nicht gelten: «Mit der Schaffung neuer Stellen war das Öffentlichkeitsprinzip kaum irgendwo verbunden.»
Als Nächstes wird die Initiative von einer grossrätlichen Kommission vorberaten. Präsidiert wird diese von Kurt Egger (GP, Eschlikon). Danach kommt sie ins Parlament. Die Volksabstimmung findet wohl Mitte 2019 statt, vermutet Fisch. Ein gutes Haar lässt der Kantonsrat an der Regierung. «Immerhin hat sie die Initiative für gültig erklärt.»