Der Regierungsrat wehrt sich dagegen, dass der Ausbau des Flughafen Kloten grundsätzlich der Nachfrage folgt. Dabei stützt er sich auf den Richtplan des Kantons Thurgau, der keinen zusätzlichen Fluglärm toleriert.
Der Bund ist daran, den Konzeptteil des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) zu revidieren. In seiner Vernehmlassungsantwort schreibt der Regierungsrat des Kantons Thurgau, dass ein allfälliger Ausbau des Flughafens Zürich nicht zu einer zusätzlichen Lärmbelastung im Thurgau führen dürfe. Damit folgt er einem Planungsgrundsatz des kantonalen Richtplans; dieser besagt, dass auf einen Ausbau der Infrastruktur am Flughafen Zürich verzichtet werden soll, wenn er dem Thurgau mehr Lärm bringe. Diese Vorgabe steht gemäss einer Medienmitteilung des Regierungsrats im Widerspruch zum Grundsatz des SIL, dass sich die bauliche und betriebliche Entwicklung des Landesflughafens nach der Luftverkehrsnachfrage richte, soweit diese mit den Grundsätzen der Nachhaltigkeit in Einklang stehe.
Ausserdem führt die prognostizierte hohe Zunahme der Flugbewegungen für den Flughafen Zürich laut Regierungsrat auf jeden Fall zu einer höheren Lärmbelästigung.
Der Konzeptteil des SIL enthält generelle Ziele und Vorgaben zur Infrastruktur der schweizerischen Zivilluftfahrt. Er legt das Gesamtnetz mit den Standorten und den Funktionen der einzelnen Flugplätze fest. Der geltende SIL-Konzeptteil beruht auf dem Stand und den Entwicklungsvorstellungen der 1990er Jahre. Seither hat der zivile Luftverkehr stark zugenommen. Neue Technologien beim Fluggerät und in der Navigation sind eingeführt worden. An die Sicherheit werden höhere Anforderungen gestellt, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ansprüche an die Mobilität sind gewachsen. Aus diesen Gründen wird der SIL einer umfassenden Überarbeitung unterzogen.
Im Weiteren fordert der Regierungsrat, dass die An- und Abflugverfahren sowie die Lage und Belegung der Flugrouten in der Regel bereits im Objektblatt und nicht erst im Betriebsreglement verbindlich festgelegt werden. Dies deshalb, da die Rahmenbedingungen zum Betrieb raumrelevant seien und die Routen und ihre Belegung gerade dazu dienten, die Gebiete mit Lärmbelastung errechnen zu können.
Schliesslich hält der Regierungsrat fest, dass im Koordinationsprozess der Kreis der betroffenen Kantone nicht zu restriktiv festgelegt und dass der Kanton Thurgau frühzeitig einbezogen werden soll.
Zum ebenfalls zur Vernehmlassung vorliegenden Betriebsreglement 2017 des Flughafens Zürich hat der Regierungsrat keine Anmerkungen.