Corona
Maskentragpflicht an Schulen: Thurgauer blitzt mit Beschwerde vor Bundesgericht ab

Weil seine beiden Söhne an der Schule eine Maske tragen müssen, reichte ein Thurgauer Familienvater gegen den Schulpräsidenten eine Anzeige wegen Nötigung ein. Doch weder die Staatsanwaltschaft noch die Gerichte sehen den Tatbestand als erfüllt.

Silvan Meile
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Schulkinder tragen im Unterricht Masken.

Schulkinder tragen im Unterricht Masken.

Ennio Leanza / Key

Das Bundesgericht tritt nicht auf die Beschwerde wegen der Maskentragpflicht an den Schulen ein. Das ist einem Urteil (6B_299/2021) aus Lausanne zu entnehmen. Daniel Halter, Vater zweier schulpflichtiger Söhne, verlangte von den obersten Schweizer Richtern, dass die Thurgauer Untersuchungsbehörden aufgrund seiner Anzeige aktiv werden.

Denn mit seiner Beschwerde wollte Halter erreichen, dass die Thurgauer Staatsanwaltschaft seine Anzeige gegen den Affeltranger Schulpräsidenten doch noch behandeln muss. Weil seine Söhne an der Oberstufenschule zum Tragen einer Maske verpflichtet werden, zeigte der Braunauer den Schulpräsidenten wegen Nötigung an.

Behörden sehen Tatbestand klar nicht erfüllt

Die Thurgauer Staatsanwaltschaft leitete jedoch keine Untersuchung ein, verzichtete darauf, einen Fall zu eröffnen. Der Tatbestand der Nötigung sei klar nicht erfüllt, argumentierte die Strafverfolgungsbehörde. Die vom kantonalen Erziehungsdepartement angeordnete Maskentragpflicht stütze sich auf das Epidemiegesetz des Bundes und sei damit rechtens.

Daniel Halter, Familienvater und Transportunternehmer aus Braunau.

Daniel Halter, Familienvater und Transportunternehmer aus Braunau.

Bild: PD

Mit einer Beschwerde gegen diesen Entscheid blitzte Halter vor dem Thurgauer Obergericht ab. Denn auch die Thurgauer Richter kamen zum Schluss, dass die Maskentragpflicht auf einer gesetzlichen Grundlage basiere und auch durch das «Interesse der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt» sowie verhältnismässig sei.

Beschwerdeführer sieht Pandemie als frei erfunden

Für Daniel Halter sind die Entscheide der Thurgauer Justiz rechtswidrig, weil er sich auf den Standpunkt stellt, dass eine seuchenrechtliche Notlage nicht erwiesen sei. Somit könne man sich auch nicht auf ein entsprechendes Gesetz stützen. Die Behörden verliessen sich auf Resultate von PCR-Tests, «die nichts taugen». Sein Fazit: Die Pandemie ist frei erfunden und die Masken schaden mehr, als sie nützen. Das legt er dem Bundesgericht mit zahlreichen Dokumenten dar und macht wegen der Maskentragpflicht etwa die Verletzung von Menschen- und Freiheitsrechten geltend.

Doch die Bundesrichter würdigen Halters Argumente keineswegs. Sie treten nicht auf die Beschwerde ein. Es fehle die Legitimation. Ausserdem sieht das Bundesgericht keine «sachgerechte Anfechtung des vorinstanzlichen Entscheids». Das Urteil kommt zum Schluss: «Die Beschwerde vermag den Begründungsanforderungen nicht zu genügen.»

800 Franken auferlegt das Gericht dem Familienvater. «Dass ich nicht zur Beschwerde legitimiert sein soll, obwohl das Obergerichtsurteil mir genau diese Möglichkeit einräumt, kann ich nicht ernst nehmen», sagt Daniel Halter. Enttäuscht nimmt er das Urteil zur Kenntnis. Es nährt seine Zweifel am funktionierenden Rechtsstaat.