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Der Biber soll doch nicht abgeschossen werden dürfen. Das hat der Ständerat «in allerletzter Sekunde» beschlossen. Roland Eberle (SVP, TG) ist verärgert, dass im Differenzbereinigungsverfahren Differenzen geschaffen wurden, die vorher nicht bestanden hatten.
«Das war kein Buebetrickli, sondern ein Luusbuebetrickli.» Das sind die Worte von Roland Eberle. Man meint, das Kopfschütteln des Thurgauer SVP-Ständerates am Telefon zu spüren. Sein Unmut ist auf jüngste Vorgänge unter der Bundeshauskuppel zurückzuführen.
Begonnen hatte es allerdings mit einem seltenen Erfolg. Vor wenigen Jahren hiessen National- und Ständerat eine Standesinitiative aus dem Thurgau gut. Diese beinhaltete zwei Forderungen: Biberschäden sollen von Bund und Kanton übernommen werden. Zudem soll die Population des Wildtiers reguliert werden dürfen. Auslöser dafür war die wachsende Nagetierpopulation zwischen Bodensee und Hörnli, die vermehrt zu Konflikten führte.
In Bern sagte man sich: Packen wir diese Forderungen in die Revision des Jagdgesetzes, die ohnehin ansteht. Die zuständigen Kommissionen wie auch die beiden Räte stimmten dem Ansinnen aus dem Thurgau zu. Dann kam der Wolf dem Biber in die Quere. Denn: Das neue Gesetz sollte auch die Grundlage schaffen, damit Wölfe abgeschossen werden dürfen, bevor sie Schaden anrichten. Darauf pochen vor allem die Wolfskantone Wallis und Graubünden.
Doch Naturschutzorganisationen wehren sich gegen die Schwächung des Artenschutzes. Seit Monaten drohen sie mit einem Referendum. Befürworter des Wolfabschusses befürchteten, dass der «herzige Biber» das ganze Gesetz zu Fall bringen könnte. Ihr Kalkül: Eine Referendumsabstimmung ist ohne Biber leichter zu gewinnen. Roland Eberle sagt:
«Sie wollten möglichst viel Ballast abwerfen.»
Doch der Gesetzgebungsprozess war schon weit fortgeschritten. Einzig die Differenzbereinigung stand noch bevor. Doch in der Biberfrage gab es eigentlich keine Differenzen. Eigentlich, denn in der ständerätlichen Kommission wurde «handstreichartig» ein Antrag gutgeheissen, der den Biber wieder aus dem Gesetz kippen wollte. Auch die nationalrätliche Schwesterkommission zog mit.
Alles geschah «in allerletzter Sekunde», wie Eberle sagt. Pikantes Detail: Eberle präsidiert die zuständige Ständeratskommission.
«Der Antrag wurde ohne mein Wissen organisiert.»
Eberle ärgert sich: «In der Differenzbereinigung öffnet man normalerweise keine inhaltliche Debatte mehr.» Das sei nicht statthaft. Ordnungspolitisch fragwürdig. Gerade in der kleinen Kammer, die normalerweise den «Frevel» des Nationalrates ausbügele.
«Ich weiss beim besten Willen nicht, wie ich diesen Rückwärtssalto zu Hause im Thurgau erklären soll», sagte Eberle in der Debatte. Am meisten stört ihn, dass die Standesinitiative aus dem Thurgau «auf diesem Weg abgetischt wird».
«Das Einzige, das wir retten konnten, ist die Entschädigung bei Biberschäden», sagt Eberle. Nun stehen er und seine Ständeratskollegin Brigitte Häberli-Koller (CVP) in Kontakt mit der Thurgauer Regierung. «Cornelia Komposch hat uns versichert, dass sie eine pragmatische Thurgauer Lösung prüfen wird», sagt Eberle. «Das Problem ist noch nicht aus der Welt geschafft.»