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Ostschweiz
Frauenfeld & Hinterthurgau
Am 6. Juli beginnt am Bezirksgericht Frauenfeld der Prozess gegen den ehemaligen Frauenfelder Stadtschreiber Ralph Limoncelli. Die Thurgauer Staatsanwaltschaft wirft ihm Wahlbetrug vor im Zusammenhang mit den Grossratswahlen vom 15. März 2020 in der Stadt Frauenfeld. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Bei den Thurgauer Grossratswahlen vom März 2020 kam es in der Stadt Frauenfeld zu Unregelmässigkeiten. Nach einer Intervention der GLP reichte die Staatskanzlei des Kantons eine Anzeige gegen unbekannt ein. Der Thurgauer Generalstaatsanwalt eröffnete einen Fall und sprach daraufhin von Wahlfälschung. Die GLP erhielt nachträglich einen weiteren Sitz im Grossen Rat, den die SVP abtreten musste. Die Wahlfälschung hatte diese übervorteilt. Nun hat die Staatsanwaltschaft gegen den Frauenfelder Stadtschreiber Anklage erhoben, der seine Stelle bereits früher verlassen hatte.
Der Angeklagte weist jede Schuld von sich. Der Prozess ist auf zwei Tage angesetzt. In einer im März abgegebenen Stellungnahme äusserte der Angeklagte seine Sicht der Dinge:
«Ich habe ein reines Gewissen, weshalb ich dem Gerichtsverfahren gelassen entgegenblicke.»
Es sei ihm unerklärlich, wie aufgrund der Faktenlage Anklage erhoben werden könne. Und weiter: «Es scheint, als müsse aus rein politischen Gründen zwingend eine Person vor Gericht gezerrt werden, wofür die Hürde in der Schweiz offenbar sehr tief ist.»
In der Stellungnahme verweist er etwa darauf, dass er mehr als 25 Jahre auf Thurgauer Gemeinden tätig war. «Alle, die mich gut kennen, werden diesen falschen Anschuldigungen keinen Glauben schenken.» Er stellt auch die Frage, was er für ein Motiv haben soll.
Die Staatsanwaltschaft dagegen ist der Überzeugung, genügend belastendes Beweismaterial gesammelt zu haben und blickt dem Prozess gelassen entgegen. Der Prozess ist auf zwei Tage angesetzt. Es gilt die Unschuldsvermutung.