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Gemäss einem Revisionsentwurf soll der Bund Sanierungen von belasteten Standorten auch nach dem Jahr 2020 finanziell unterstützen, sofern an diesen Orten jährlich höchstens ein Schiessanlass stattfindet. Das lehnt die Thurgauer Regierung ab: Die Revision hätte zur Folge, dass Bodensanierungsmassnahmen auf unbestimmte Zeit verschoben würden.
Das Umweltschutzgesetz des Bundes sieht vor, dass für Massnahmen zur Sanierung von Schiessanlagen Bundesabgeltungen gewährt werden können. Voraussetzung dafür ist, dass nach dem 31. Dezember 2020 keine Abfälle mehr abgelagert werden, also keine Geschosse mehr in den Boden gelangen. Der Revisionsentwurf sieht nun vor, dass diese Unterstützung über 2020 hinaus gehen soll, wenn es sich um ein nur einmal im Jahr stattfindendes Feldschiessen oder historisches Schiessen handelt.
Der Regierungsrat ist gegen die vorgeschlagene Revision. Er schreibt dazu, dass gemäss Gesetz ein Sanierungsbedarf besteht, wenn durch Abfälle belastete Standorte zu schädlichen Einwirkungen führen oder die Gefahr besteht, dass solche Einwirkungen entstehen. Das sei bei Schiessanlagen in der Regel der Fall, da bei solchen massive Bleigehalte vorliegen. Vor allem bei historischen Schiessen gelangten teilweise mehr als 100 Kilogramm Blei ins Erdreich. Das sei mehr Blei, als von einem durchschnittlichen Thurgauer Schützenverein pro Jahr verschossen werde. Die Kontamination im Boden würde weiter ansteigen, wodurch sich die späteren Sanierungskosten erhöhen würden. Eine Ausnahmeregelung für historische Schiessen würde zudem zur Ungleichbehandlung mit anderen Schiessanlagen und Altlasten führen