Das Flammen-Inferno von Steckborn wird die Frauenfelder Richter zwei Tage lang beschäftigen. Wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst ist ein Ehepaar angeklagt.
Am 20. und 21. August steht ein Ehepaar vor dem Bezirksgericht Frauenfeld. Der 47-jährigen Frau und ihrem 48-jährigen Mann wird «fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst» vorgeworfen. Es geht dabei um den verheerenden Brand in der Altstadt von Steckborn kurz vor Weihnachten 2015. Für den Prozess hat das Gericht zwei Tage angesetzt. Die Verhandlung beginnt jeweils morgens um 7.30 Uhr. Beteiligt sind 22 Privatkläger, darunter die Thurgauer Gebäudeversicherung.
Der Grossbrand soll vom Akku eines ferngesteuerten Modellautos in der Wohnung des Ehepaares entfacht worden sein. Der Lithium-Polymer-Akku sei überhitzt gewesen. Bei dem Feuer wurden 30 Menschen obdachlos, sechs denkmalgeschützte Häuser wurden zerstört. Der Sachschaden liegt bei sechs Millionen Franken.