Alle Holznutzungen sind vor der Ausführung durch den Forstdienst anzuzeichnen. In folgenden Situationen hat der Waldeigentümer eine formelle Schlagbewilligung einzuholen: • Für begründete Ausnahmen vom Kahlschlagverbot (Fläche über 1 Hektare).
Alle Holznutzungen sind vor der Ausführung durch den Forstdienst anzuzeichnen. In folgenden Situationen hat der Waldeigentümer eine formelle Schlagbewilligung einzuholen:
• Für begründete Ausnahmen vom Kahlschlagverbot (Fläche über 1 Hektare).
• Für Holznutzungen in Wäldern, die nicht der Holznutzung zugewiesen sind und in denen die waldbauliche Planung keine Eingriffe vorsieht.
• Für Ufergehölze an Bächen oder stehenden Gewässern ausserhalb des geschlossenen Waldareals. (id/red.)