Wo mehr Geld für Familien übrig bleibt

Die Steuerabzüge und Zulagen für Familien sind in der Ostschweiz teilweise bescheiden. Doch Änderungen zeichnen sich ab.

Adrian Vögele
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Die Kinderbetreuung ausserhalb der Familie ist teuer. Die St. Galler Regierung überlegt sich, den Steuerabzug für diese Kosten zu erhöhen. (Bild: Gaëtan Bally/KEY)

Die Kinderbetreuung ausserhalb der Familie ist teuer. Die St. Galler Regierung überlegt sich, den Steuerabzug für diese Kosten zu erhöhen. (Bild: Gaëtan Bally/KEY)

Das Wohl der Familien geht vor: So klingt es oft in der Schweizer Politik. Kein Kanton, der nicht von sich behaupten würde, alles zu tun, damit Familien gute Lebensbedingungen vorfinden. Dafür sind Kinder- und Ausbildungszulagen sowie Steuerabzüge die wichtigsten finanzpolitischen Instrumente. Doch gerade hier gibt es grosse Unterschiede. Bei der monatlichen Kinderzulage etwa sind Zug und Genf mit 300 Franken am grosszügigsten, gefolgt von mehreren Westschweizer Kantonen. In der Ostschweiz hingegen erhalten Familien das gesetzliche Minimum von 200 Franken pro Kind.

Derzeit wird über die finanzielle Unterstützung für Familien heftig diskutiert – nicht zuletzt im Zusammenhang mit den Steuerentlastungen für Firmen wegen der Unternehmenssteuerreform III. Der Kanton Waadt kombiniert die Reform mit einer Erhöhung der Familienzulagen. Im Kanton St. Gallen fordert die SP ähnliche Massnahmen. Doch die Regierung ist gegen eine Aufstockung – obwohl finanzieller Spielraum vorhanden wäre: Die Zulagen würden ungeachtet der Einkommensverhältnisse an alle Familien in derselben Höhe verteilt, so die Regierung. «Das <Giesskannenprinzip> ist teuer und leistet nur einen sehr geringen Beitrag zur Bekämpfung der Familienarmut.» Die Entlastung der Arbeitgeber sei vorzuziehen. Die SP reagiert erzürnt: «Der Kurs der St. Galler Regierung in der Familienpolitik irritiert gewaltig», schreibt die Partei in einem Communiqué. Die Exekutive untergrabe die Systematik und den Sinn der Zulagen. «Familien mit Kindern sollen die weitere Entlastung von Unternehmen zahlen.»

Thurgau erhöht die Kinderzulage

Anders ist die Situation im Thurgau: Als bislang einziger Ostschweizer Kanton erhöht er die Kinderzulage. Der Grosse Rat beschloss eine Aufstockung von 200 auf 250 Franken, die nun im Massnahmenpaket zur Unternehmenssteuerreform enthalten ist. Die Regierung hatte sich zunächst gegen die Erhöhung gewehrt. Doch innerhalb des Pakets kann sie sich mit den zusätzlichen 15 Millionen Franken Kosten für die Arbeitgeber abfinden. «Diese Erhöhung lässt sich angesichts der massiven Steuerentlastungen sicher rechtfertigen», sagte Finanzminister Jakob Stark.

Schlechter als St. Gallen steht der Thurgau wiederum bei den Steuerabzügen für Familien da (siehe Grafik). Ins Gewicht fallen besonders der Kinderabzug und der Abzug für Betreuungskosten. St. Galler Eltern können beim Kinderabzug mindestens 10 200 Franken geltend machen – für jedes Kind in Ausbildung, unabhängig vom Alter. Der Thurgau gewährt für Kinder in Ausbildung unter 15 Jahren 7000 Franken; für Kinder höherer Altersstufen gelten Abzüge von 8000 beziehungsweise 10 000 Franken. Noch weit markanter ist der Unterschied beim maximalen Abzug für Betreuungskosten: Hier liegt der Thurgau mit 4000 Franken pro Kind schweizweit auf dem drittletzten Platz. Nur in Bern und im Wallis ist der Wert noch tiefer. Etwas besser schneidet Appenzell Innerrhoden mit 6000 Franken ab. Im Kanton St. Gallen gilt eine Obergrenze von 7500 Franken. Er befindet sich damit national im Mittelfeld – während Ausserrhoden noch weiter vorne plaziert ist: 10 000 Franken beträgt hier der maximale Abzug für die Kinderbetreuung. Auch in mehreren Nachbarkantonen der Ostschweiz sind die Obergrenzen fünfstellig.

In diesem Bereich ist die St. Galler Regierung – anders als bei den Kinderzulagen – bereit, den Hebel anzusetzen. Zwar will sie bei der Unternehmenssteuerreform auf die Entlastung von Firmen fokussieren. Doch die Betreuungskosten betrachtet sie als Faktor, der die wirtschaftliche Standortattraktivität direkt beeinflusst und die Suche nach Fachkräften erleichtert. Die Regierung stellt daher in Aussicht, den maximalen Steuerabzug zu erhöhen.

Bundesrat will mehr Kulanz bei Betreuungskosten

Ohnehin könnten die Ostschweizer Regierungen – Ausserrhoden ausgenommen – schon bald gezwungen sein, zu handeln: Denn der Bundesrat ist der Ansicht, dass viele Kantone beim Steuerabzug für Kinderbetreuungskosten noch Luft nach oben haben. Er hat Ende September einen Gesetzesentwurf in Auftrag gegeben, der das Minimum für den Abzug in den Kantonen auf 10 000 Franken festlegen soll – das wären 6000 Franken mehr als derzeit im Thurgau, 4000 Franken mehr als in Innerrhoden und 2500 Franken mehr als in St. Gallen. Bei der Bundessteuer gilt derzeit ein maximaler Abzug von 10 100 Franken pro Kind. Diese Limite will der Bundesrat auf 25 000 Franken erhöhen.

Zwar müssten Bund, Kantone und Gemeinden durch diese Reform zunächst mit finanziellen Einbussen rechnen. Doch längerfristig werde sich die Massnahme positiv auswirken, so der Bundesrat. Er erhofft sich positive Impulse für den Arbeitsmarkt und zusätzliche Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen. Ende April soll die Vorlage in die Vernehmlassung gehen.