Viele Hundehalter lassen sich Zeit

frauenfeld. Seit Januar wissen Halter von Hunden auf der Rasseliste, dass sie bis Ende Jahr eine Bewilligung für ihr Tier vom Kanton benötigen. Obwohl nur noch zwei Monate ausstehen, hat sich bis jetzt erst knapp die Hälfte darum bemüht, wie das Veterinäramt gestern mitteilte.

Markus Schoch
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frauenfeld. Seit Januar wissen Halter von Hunden auf der Rasseliste, dass sie bis Ende Jahr eine Bewilligung für ihr Tier vom Kanton benötigen. Obwohl nur noch zwei Monate ausstehen, hat sich bis jetzt erst knapp die Hälfte darum bemüht, wie das Veterinäramt gestern mitteilte. Dabei hatte es die Hundehalter bereits Mitte Jahr einmal in einem Brief darauf aufmerksam gemacht, dass die Frist Ende Jahr abläuft und eine gewisse Eile geboten wäre.

Noch ist allerdings genug Zeit. Läuft alles glatt und sind die Unterlagen komplett, ist das Gesuch in zwei Wochen bearbeitet, sagt Ulrich Weideli vom Veterinäramt. Muss aber jemand noch einen Hundekurs absolvieren, dessen Besuch der Kanton verlangt, kann es knapp werden, warnt das Veterinäramt in seinem Erinnerungsschreiben. Besuchen kann der Tierhalter die Schule irgendwo. Der Kanton macht dazu keine Vorschriften.

Wegnehmen letzte Massnahme

Dieser Aufwand und der Kostenvorschuss von 500 Franken, den die Tierhalter für die Bearbeitung ihres Gesuches leisten müssen, sind nach Meinung von Weideli die Hauptgründe, warum so viele Hundebesitzer bis jetzt die erforderlichen Unterlagen noch nicht eingereicht haben.

Wenn ein Hundehalter die Frist ungenutzt verstreichen lässt, steht das Veterinäramt aber nicht am nächsten Tag vor seiner Tür und nimmt ihm das Tier weg. «Das ist die letzte Massnahme», sagt Weideli. «Wir gehen davon aus, dass die betroffenen Personen ihren Hund behalten wollen.»

Anzeige und Busse

Zuerst widerfährt ihnen dasselbe wie jedem anderen Gesetzesbrecher: Sie werden angezeigt und gebüsst. Möglich ist in einem weiteren Schritt auch, dass der Hund vorübergehend fremdplaziert wird – auf Kosten des fehlbaren Halters.

Gemäss der aktuellen Hundedatenbank gibt es im Thurgau 446 Hunde, die auf der Rassenliste stehen. Das sind rund 15 Prozent weniger, als ursprünglich erfasst worden waren. Darunter befanden sich nach Angaben des Kantons Hundehalter, die ihren Umzug in einen anderen Kanton nicht gemeldet hatten oder deren Hund bereits gestorben war.

Weideli weiss von keinem Fall, dass ein Hundebesitzer wegen der strengeren Gesetzgebung den Thurgau verlassen oder den Hund eingeschläfert hätte.