Verkaufsverbot wird ignoriert

WIL. In 13 von 22 getesteten Betrieben konnten jugendliche Testkäuferinnen und -käufer in Wil verbotenerweise Alkohol kaufen. Für die Suchtberatung «ein katastrophaler Zustand» – die Behörden reagieren mit weiteren Testperioden.

Hans Suter
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Alkoholkauf durch Jugendliche: Würden alle Anbieter von Alkoholika eine konsequente Ausweiskontrolle durchsetzen, liessen sich Gesetzesverstösse am einfachsten verhindern. (Bild: Hans Suter)

Alkoholkauf durch Jugendliche: Würden alle Anbieter von Alkoholika eine konsequente Ausweiskontrolle durchsetzen, liessen sich Gesetzesverstösse am einfachsten verhindern. (Bild: Hans Suter)

Der Verkauf von Alkoholika an Jugendliche unter 16 beziehungsweise 18 Jahren ist verboten. Die Wiler Stadtkanzlei wollte wissen, wie gut diese Jugendschutz-Bestimmungen eingehalten werden. Deshalb führte die Dienststelle Gewerbe und Markt im Februar in Zusammenarbeit mit der Jugendarbeit Wil Testkäufe durch. In 22 Restaurants und Läden bestellten vorgängig geschulte Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren alkoholische Getränke oder versuchten diese zu kaufen.

13 Betriebe durchgefallen

Neun der überprüften Betriebe hielten sich laut einer Mitteilung der Stadtkanzlei an die Jugendschutz-Bestimmungen. Sie kontrollierten die Altersangaben auf den Ausweisen der Jugendlichen und gaben dementsprechend keinen Alkohol an unter 16-Jährige und keine Spirituosen an unter 18-Jährige ab. «In 13 Betrieben wurden diese gesetzliche Vorschrift hingegen nicht eingehalten», schreibt die Stadtkanzlei. Hier erhielten die Testkäuferinnen und -käufer Alkohol. Dies betrifft je drei Restaurants, Bars, Imbisse, Läden oder Kioske und ein Veranstaltungslokal.

Nach den Testkäufen wurden die fehlbaren Betriebe schriftlich auf ihre Gesetzesübertretung aufmerksam gemacht, und die Vorfälle wurden zudem in den jeweiligen Patent-Unterlagen vermerkt. Denn nicht nur die fehlbare Servier- oder Verkaufsperson ist für die Übertretung verantwortlich, sondern auch die Patentinhaberinnen und Patentinhaber. Sie tragen die Verantwortung über ihr Personal.

Testkäufe werden fortgesetzt

Nach Angaben der Behörden ist vorgesehen, in Wil jährlich drei solcher Testperioden durchzuführen. Sollte bei kommenden Kontrollen festgestellt werden, dass in bereits einmal beanstandeten Betrieben wieder Alkohol an Jugendliche abgegeben wird, werden administrative Massnahmen ergriffen. «Diese können bis hin zu einer polizeilichen Verzeigung und dem Entzug des Patents führen», warnen die Behörden.

«Jugendschutz – was ist das?»

Für Hermann Gander, Stellenleiter der Suchtprävention Wil, ist das Ergebnis gravierend: «Es zeigt, dass man in vielen Betrieben nicht weiss, wie Jugendschutz funktioniert. Das ist katastrophal.» Die Testkäufe erachtet er daher als den richtigen Weg. Verantwortlichen in Betrieben, die Alkohol verkaufen, rät der Suchtberater: «Der Chef muss dem Personal klipp und klar die Anweisung geben: Bei uns wird der Ausweis immer kontrolliert.» Täten dies alle Anbieter, liesse sich der Jugendschutz durchsetzen.