127,6 Millionen Franken werden nächstes Jahr für die Krankenkassen-Prämienverbilligung im Thurgau eingesetzt. Das sind knapp sieben Millionen mehr als im Jahr zuvor. Seit 2011 waren die Beiträge stabil geblieben.
FRAUENFELD. Für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) bei der Krankenversicherung stehen im Jahr 2015 im Kanton Thurgau 127,6 Millionen Franken an Bundes-, Kantons- und Gemeindemitteln zur Verfügung. Der Betrag liegt knapp sieben Millionen Franken über demjenigen des Vorjahres, wie der Regierungsrat gestern mitteilte.
Die Prämiensteigerung bei der Krankenversicherung für Erwachsene beträgt für das Jahr 2015 im Thurgau durchschnittlich 4,0 Prozent, für junge Erwachsene 4,4 Prozent und für Kinder 4,2 Prozent. Die Ansätze der individuellen Prämienverbilligung können mit den verfügbaren Mitteln um 2,9 Prozent auf maximal 1728 Franken angehoben werden. Die Beiträge für Bezüger von Ergänzungsleistungen werden vom Bund festgesetzt und betragen für Erwachsene neu 4488 Franken (Vorjahr 4320 Franken). Der Ansatz für junge Erwachsene wurde auf 50 Prozent der Durchschnittsprämie von 4128 Franken festgelegt.
2013 hatte die Prämienverbilligung noch 130 Millionen Franken betragen. 2014 wurde sie aufgrund gesetzlicher Änderungen auf 120,8 Millionen reduziert. Die Gesetzesrevision hatte zum Ziel, die Verbilligungen im Falle der Kinder auf die unteren und mittleren Verhältnisse zu reduzieren, wie Raphael Herzog, Ressortleiter beim kantonalen Amt für Gesundheit, betont. Vor der Revision hatten 80 Prozent der Kinder Prämienverbilligungen erhalten. Die Zahl konnte von 40 000 auf 20 000 Kinder reduziert werden. «Damit sind wir im schweizweiten Vergleich immer noch gut dabei», sagt Herzog, «wir sind aber weg vom Giesskannenprinzip gekommen.» Bei den Erwachsenen wurde keine Änderung vorgenommen, da bleibt die Quote stabil bei rund 40 Prozent. Damit bleibt der Thurgau bei der Höhe der IPV klar unter dem Schweizer Mittel.
Im weiteren wurden die Kosten auf den 1. Januar 2014 zwischen Kanton und Gemeinden neu aufgeteilt, was den Kanton entlastet hat. Die Gemeinden zahlen seit Anfang Jahr die Hälfte statt einen Drittel der Prämienverbilligungen. Wenn man den Beitrag des Bundes mit einbezieht, stieg der Anteil der Gemeinden von 15 auf 20 Prozent.
Der Regierungsrat hat ebenfalls den Betrag festgelegt, mit dem die Gemeinden für übernommene Prämienausstände entschädigt werden. Die zur Verfügung gestellte Summe aus den Mitteln der IPV soll um 250 000 Franken auf maximal zwei Millionen Franken angehoben werden. Zuvor waren die Mittel jeweils nicht ausgeschöpft worden. Das liegt daran, dass die Ausstände angestiegen sind.
Seit Anfang 2014 werden die Prämienverbilligungen direkt den Krankenkassen überwiesen, nicht mehr den Begünstigten. Das hat aber nicht zu weniger Zahlungsausständen geführt, wie Herzog sagt. Denn es war schon vorher so, dass bei säumigen Zahlern die Gemeinden das Geld direkt den Krankenkassen überwiesen hat, damit das Geld nicht zweckentfremdet wurde. Neu wird es nun auch bei denjenigen Personen direkt überwiesen, bei denen es früher problemlos lief.