Ungeschriebenes Gesetz

Das Anciennitätsprinzip bei der Departementsverteilung bedeutet, dass der amtsältere Regierungsrat zuerst wählen darf. Im Geschäftsreglement des Regierungsrats steht zum Thema Departementsverteilung nur: «Keinem Mitglied soll dabei das bisher geleitete Departement gegen seinen Willen entzogen werden.» (wu)

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Das Anciennitätsprinzip bei der Departementsverteilung bedeutet, dass der amtsältere Regierungsrat zuerst wählen darf. Im Geschäftsreglement des Regierungsrats steht zum Thema Departementsverteilung nur: «Keinem Mitglied soll dabei das bisher geleitete Departement gegen seinen Willen entzogen werden.» (wu)