Das Anciennitätsprinzip bei der Departementsverteilung bedeutet, dass der amtsältere Regierungsrat zuerst wählen darf. Im Geschäftsreglement des Regierungsrats steht zum Thema Departementsverteilung nur: «Keinem Mitglied soll dabei das bisher geleitete Departement gegen seinen Willen entzogen werden.» (wu)
Das Anciennitätsprinzip bei der Departementsverteilung bedeutet, dass der amtsältere Regierungsrat zuerst wählen darf. Im Geschäftsreglement des Regierungsrats steht zum Thema Departementsverteilung nur: «Keinem Mitglied soll dabei das bisher geleitete Departement gegen seinen Willen entzogen werden.» (wu)