«Undercover» wieder erlaubt

Mit dem neuen Polizeigesetz, das aller Voraussicht nach nächstes Jahr in Kraft tritt, ist die verdeckte Ermittlung im Kanton Thurgau wieder erlaubt – und damit eine heftig kritisierte Gesetzeslücke geschlossen.

Marina Winder
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Pädophile im Visier: Polizisten dürfen bald wieder mit falscher Identität im Internet gegen Kinderschänder ermitteln. (Archivbild: ky/Martin Ruetschi)

Pädophile im Visier: Polizisten dürfen bald wieder mit falscher Identität im Internet gegen Kinderschänder ermitteln. (Archivbild: ky/Martin Ruetschi)

FRAUENFELD. Ohne viel Aufhebens gingen die Paragraphen des Polizeigesetzes, die den Polizisten verdeckte Ermittlungen wieder erlauben, durch den Grossen Rat. Nicht einmal in der vorberatenden Kommission hatte dieser Passus zu Diskussionen geführt. Man war sich einig: die Gesetzeslücke, die seit der Einführung der neuen Schweizerischen Strafprozessordnung klafft, ist zu schliessen. Die Revision des neuen Polizeigesetzes war die passende Gelegenheit.

Weil die neue Schweizerische Strafprozessordnung verdeckte Ermittlungen nicht regelt, haben solche Einsätze keine gesetzliche Grundlage mehr und sind damit seit Anfang Jahr nicht mehr erlaubt. Das heisst, ein Polizist darf im Internet keine andere Identität annehmen, um Pädophilen auf die Schliche zu kommen. Auch darf er nicht «under cover» im Drogenmilieu recherchieren, wenn kein konkreter Verdacht besteht.

Gesetzeslücke geschlossen

Seit Anfang Jahr liegt es an den Kantonen, diese Gesetzeslücke zu schliessen. Das macht der Thurgau mit dem neuen Polizeigesetz. Dieses hat die erste Lesung im Grossen Rat bereits hinter sich, an der nächsten Sitzung erfolgt die zweite Lesung.

Unter Paragraph 40 des neuen Gesetzes heisst es, dass der Kantonspolizei «Vorfeldabklärungen» ausserhalb einer Strafuntersuchung erlaubt sind. Sie dürfen sich in Zivil Informationen beschaffen. Um an solche zu gelangen, darf die Polizei auch Leute einsetzen, die nicht der Polizei angehören. Allerdings darf sie diese nach wie vor nicht zu Straftaten animieren.

Während der Vernehmlassung hatte sich der Anwaltsverband zum Entwurf des Regierungsrates geäussert und sich gegen Ermittlungen und Vorermittlungen ausserhalb einer Strafuntersuchung gewehrt. Scheinbar ohne Erfolg. Im Grossen Rat war die Regelung der verdeckten Ermittlungen unbestritten.

Tritt nächstes Jahr in Kraft

Sobald der Grosse Rat nach Redaktionslesung und Beschlussfassung das neue Polizeigesetz abgesegnet hat, liegt es am Regierungsrat, wann er es in Kraft setzen will. Gemäss Departementschef Claudius Graf-Schelling geschieht das im Verlaufe des nächsten Jahres, «möglicherweise noch in der ersten Jahreshälfte».