TKB-Börsengang steht bevor

Die Thurgauer Kantonalbank will in den nächsten Wochen mit der Ausgabe von Partizipationsscheinen starten. Sie werden über die Zürcher Börse gehandelt. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren.

Christof Widmer
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Bankratspräsident René Bock will, dass jede Thurgauerin und jeder Thurgauer einen Partizipationsschein der Kantonalbank kaufen kann. (Bild: Reto Martin)

Bankratspräsident René Bock will, dass jede Thurgauerin und jeder Thurgauer einen Partizipationsschein der Kantonalbank kaufen kann. (Bild: Reto Martin)

WEINFELDEN. Wer will, kann bald Miteigentümer der Thurgauer Kantonalbank werden: Die kantonseigene Bank steht kurz vor der Ausgabe von Partizipationsscheinen. Bankratspräsident René Bock bekräftigte an der gestrigen Bilanzmedienkonferenz die Pläne, die Anteilscheine noch im ersten Quartal dieses Jahres auszugeben. «In den nächsten Wochen soll eine erste Tranche Partizipationsscheine im Publikum plaziert werden», sagte Bock. Den genauen Zeitpunkt nannte er nicht. Die Ausgabe erfolgt an der Schweizer Börse. Deshalb gelten für die Ankündigung strikte Vorschriften. Für die Ausgabe der Scheine hat sich die Thurgauer Kantonalbank die Unterstützung der Zürcher Kantonalbank geholt. Technisch hat sie die Federführung beim Börsengang.

In einer ersten Tranche wird die Thurgauer Kantonalbank einen Anteil in Höhe von rund 40 Millionen Franken an die Börse bringen. Diese Zahl nannte TKB-CEO Peter Hinder als «Orientierungsgrösse». Am Markt dürften die Papiere aber einen viel höheren Preis lösen. Über die nächste zehn Jahre sollen 80 Millionen Franken in Partizipationsscheine gewandelt werden. Das entspricht 20 Prozent des Grundkapitals der Bank. Alles in allem wird mit einem Erlös von 200 Millionen Franken gerechnet.

Kanton legt Erlös auf hohe Kante

Die Einnahmen aus dem Verkauf der Partizipationsscheine fliessen nicht in die Bank. Sie habe das gar nicht nötig, sagte Bankratspräsident Bock mit Verweis auf die gestern präsentierten Zahlen (siehe separaten Artikel auf Seite Wirtschaft). Auch darum sei der Zeitpunkt für den Börsengang optimal. Der Erlös fliesst an den Kanton, den Eigentümer der Bank. Der Kanton schreibt zwar rote Zahlen. Dennoch wird er die Einnahmen zunächst auf die hohe Kante legen. Nach dem Verkauf des ersten Partizipationsscheins darf das Geld fünf Jahre lang nicht angerührt werden. Das hat der Grosse Rat beschlossen, als er den Börsengang der TKB letztes Jahr genehmigte.

Bock legte Wert auf die Feststellung, dass der Börsengang keinen Einfluss auf die Rechtsform der Bank hat. Sie bleibt eine öffentlich-rechtliche Anstalt, für die der Kanton die Eigentümerstrategie vorgibt. Auch wenn bis in zehn Jahren 20 Prozent des Grundkapitals unters Volk gebracht sein werden, wird der Kanton zu 100 Prozent das Sagen haben. Anders als Aktien verleihen Partizipationsscheine ihrem Besitzer kein Stimmrecht. Er erhält nur eine Dividende.

Anteilschein für jedermann

Auftrag des Kantons sei, dass die Partizipationsscheine breit gestreut werden, sagte Bock. Jede Thurgauerin und jeder Thurgauer soll die Möglichkeit haben, sich an der Bank zu beteiligen. Das deutet darauf hin, dass die Tranche in eine hohe Stückzahl unterteilt wird. Bei der Ausgabe soll zudem darauf geachtet werden, dass die Balance zwischen Nachfrage und Angebot stimmt. Die Papiere sollen in genügender Zahl vorhanden sein, sich aber nicht zu Ladenhütern entwickeln.

Beratung empfohlen

Wer einen TKB-Partizipationsschein will, lasse sich am besten von seiner eigenen Bank beraten, empfahl TKB-CEO Hinder: «Der Partizipationsschein ist keine Kassenobligation, sondern ein Beteiligungspapier, das Wertschwankungen unterworfen ist.» Der Interessent könne dann einen Zeichnungsschein ausfüllen und so zu seinem Partizipationsschein kommen.

Mit den Partizipationsscheinen wolle die TKB die Bevölkerung an ihrem Erfolg teilhaben lassen, sagte Hinder. Für die Bank sei dies aber auch eine Möglichkeit, sich ins nationale Rampenlicht zu stellen. Das sei von Vorteil bei der Rekrutierung qualifizierter Arbeitskräfte.