THURGAU: Skilager werden für Eltern billiger - für Gemeinden teurer

Das Bundesgericht hat den Schulgemeinden einen Strich durch die Rechnung der bevorstehenden Skilager gemacht. Eltern profitieren, denn das Skilager ihrer Kinder wird billiger. Aber möglicherweise gibt es bald keine obligatorischen Klassenlager mehr.

Thomas Wunderlin
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In den nächsten Wochen fahren ein paar tausend Thurgauer Schüler ins Skilager: Skigebiet Flumserberg. (Bild: Keystone/Gian Ehrenzeller)

In den nächsten Wochen fahren ein paar tausend Thurgauer Schüler ins Skilager: Skigebiet Flumserberg. (Bild: Keystone/Gian Ehrenzeller)

Thomas Wunderlin

thomas.wunderlin

@thurgauerzeitung.ch

120 Erler Sekschüler fahren im Februar und März ins Skilager in Wildhaus oder Elm. Statt 160 Franken wie veranschlagt kann die Schule von den Eltern für ein fünftägiges Klassenlager maximal 80 Franken verlangen; gemäss einem neuen Bundesgerichtsurteil dürfen nur Verpflegungskosten verrechnet werden. «Fakt ist, dass das Bundesgerichtsurteil kurzfristig Probleme verursacht», sagt Heinz Leuenberger, Präsident der Volksschulgemeinde Erlen und des Verbands der Thurgauer Schulgemeinden. Abgesagt werden können die Skilager nicht mehr – nur schon, weil die Unterkunft in der Regel ein Jahr im voraus reserviert werden muss.

Der Fehlbetrag geht zu Lasten der Schulgemeinde; für Erlen sind das rund 9600 Franken. Für andere Schulen im Kanton können bis zu 220 Franken pro Schüler anfallen. Denn die bisher geltende Regierungsratsverordnung begrenzte den Pauschalpreis für eine Skilagerwoche auf 300 Franken. Erlen blieb unter diesem Preis, da die Schüler mit dem Sammeln von Altpapier das Lager mitfinanzieren. Gespart wird auch durch die Mitarbeit von Eltern, die im Lager für die Schüler kochen. Jedoch wird es laut dem Erler Schulpräsidenten immer schwieriger, dafür Freiwillige zu finden. Wie es nächstes Jahr weiter geht, weiss Leuenberger nicht; darüber werde diese Woche an einer Sitzung mit Vertretern des Erziehungsdepartements diskutiert. «Vielleicht wird es keine obligatorischen Klassenlager mehr geben.» Bei freiwilligen Lagern gilt die Obergrenze des Elternbeitrags von 16 Franken pro Tag nicht.

Leuenberger hält Schullagerwochen für wichtig. Die Sozialkompetenz der Schüler werde gestärkt. Man verbringe eine Woche gemeinsam, diskutiere gemeinsam die Details, ob man mit dem Zug oder dem Car fahre, wie man die Abende gestalte.

Jedoch fahren in Erlen bereits jetzt nur 70 Prozent der Sekschüler ins Skilager. Die andern wollen nicht skifahren, oder die Eltern möchten oder können keine Skiausrüstung finanzieren. Die Daheimgebliebenen müssen sich an einer «polysportive Woche» beteiligen; auf dem Programm stehen etwa Schwimmen, Rodeln, Turnen, Volleyball oder Schlittschuhlaufen, dazu gibt es eine gemeinsame Verpflegung.

Für Monika Knill bilden Lager und Exkursionen «einen wichtigen Teil der Volksschule». Sie hoffe, die Schulen würden diese weiterhin anbieten, schreibt die Erziehungsdirektorin in einem Brief an die Thurgauer Schulbehörden.

Auch Valentin Huber hält Skilager für «unabdingbar für die Schulbildung». Der Kreuzlinger Sekundarlehrer und Jurastudent hat mit seiner Beschwerde das Bundesgerichtsurteil erwirkt. Für ihn ist es klar, dass die Schulen die Zusatzkosten tragen müssen. Diese seien «marginal im Verhältnis beispielsweise zu einem Schulbudget von 50 Millionen Franken». Huber verwahrt sich gegen eine Aussage der Erziehungsdirektorin, die das Bundesgerichtsurteil als «Lagerkiller» bezeichnete. «Das Bundesgericht hat nur die vorherrschende Lehre bestätigt.» Das Problem sei dadurch entstanden, dass die Lager immer teurer geworden seien und man die öffentliche Volksschule für Ausländerpolitik missbrauchen wollte. «Die Schulen wollen das Budget tief halten, um reiche Leute anzuziehen.»

Die Skilager freiwillig zu erklären, wäre laut Huber eine Trotzreaktion. «Damit schafft man eine absolute Chancenungleichheit – eine Zweiklassengesellschaft, bei welcher Reiche Skisport betreiben und sozial Schwächere mit einem Basketball abgespeist werden.»

Ausserdem knüpfe man damit am verpönten Merkmal der sozialen Stellung an und widerspräche erneut der Bundesverfassung, die direkte Diskriminierung verbiete. «Damit jeder von seinen Freiheitsrechten Gebrauch machen kann, braucht es eine kostenlose und obligatorische Schulbildung.»

Gratis-Frühförderung statt Kostendrohung

Das Bundesgericht hat gleichzeitig die Kostenbeteiligung der Eltern an Sprachkursen aufgehoben. Mit der Kostendrohung haben die Schulen Eltern erfolgreich motiviert, ihre Vorschulkinder in Spielgruppen zu schicken. Manche Kinder sprechen beim Kindergarteneintritt kein Deutsch, obwohl sie hier aufgewachsen sind – ein grosses Problem für die Schulen. Auch Beschwerdeführer Huber hält es für wichtig, dass Kinder möglichst früh Deutsch lernen. Die Kostenbeteiligung sei aber falsch: «Was bringt es, Eltern nachträglich abzustrafen? Das ist aus pädagogischer und menschlicher Sicht total unprofessionell. Besser ist es, wie andere Kantone eine unentgeltliche Frühförderung anzubieten.»