THURGAU: Befreite Kaminfeger im Thurgau

Das Kantonsparlament Thurgau hat beschlossen, den Kaminfegerdienst zu liberalisieren. Dieser Schritt ist auch in den anderen Ostschweizer Kantonen zu erwarten.

Maya Olah
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Im Thurgau steht der Kaminfegerdienst vor einer Liberalisierung. (Bild: Fotolia)

Im Thurgau steht der Kaminfegerdienst vor einer Liberalisierung. (Bild: Fotolia)

Maya Olah

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Im Kanton Thurgau sind die Tage des Kamin­fegermonopols gezählt. Anfang Dezember erklärte das Kantonsparlament eine Motion für erheblich, die den Kaminfegerdienst liberalisieren will. Damit entscheidet nicht mehr die Gemeinde, wer die Rauchabzüge der Cheminées, Schweden- und Kachelofen reinigt, und sie legt auch nicht mehr die Tarife fest, zu denen die Kaminfeger und Kaminfegerinnen im Thurgau arbeiten. Neu steht es den Kaminfegern frei, wie sie ihre Preise gestalten wollen, und sie können ihre Tätigkeit auch ausserhalb des Kantonsgebiets ausüben.

Auch für die Besitzer von Feuerungsanlagen ändert sich einiges. Zwar können sie sich den Kaminfeger nun aussuchen, aber sie sind auch selber dafür verantwortlich, diesen zu engagieren. Die Fristen für die Kontrolle und Reinigung der Feurungsanlagen sind dabei noch immer von der kantonalen Feuerversicherung vorgegeben und müssen eingehalten werden. Denn die Kaminfeger reinigen nicht nur die Anlagen, sondern führen auch Kontrollen auf Brandschutzmängel an den Kaminen durch. Wegen verschmutzter Feuerungsanlagen kann es zu Bränden kommen. Dass die Fristen nicht überschritten werden, liegt nun in der Eigenverantwortung der Besitzer. Walter Tanner, Präsident des Kamin­fegermeisterverbandes Thurgau, spricht sich für die Liberalisierung aus, vorausgesetzt, dass weiterhin nur Kaminfeger mit Meisterprüfung ein Geschäft eröffnen können.

Im Energiesektor komme mit dem Einsatz von alternativen Energieträgern ein grosser Wandel auf die Branche zu. Die Kaminfeger müssten sich diesem Umbruch stellen, und dies sei einfacher, wenn sie in ihrem Metier mehr Spielraum hätten. In der Aufhebung des Monopols sieht Tanner auch Vorteile für die Kunden und den freien Markt. So werde die Liberalisierung dazu führen, dass sich der Kundenservice verbessere und die Marktkräfte gestärkt würden. Allerdings könnten die Preise steigen, gibt er zu bedenken, da die Kaminfeger mehr Aufwand hätten. Sie müssten den Kunden nun zuerst eine Offerte stellen. Die Umstellung könne für manche Kaminfeger auch problematisch sein. Sie hätten kein Fixgebiet mehr, stattdessen müssten sie für sich werben und seien dem Wettbewerb ausgesetzt.

Tendenz zur Marktliberalisierung

In der Ostschweiz sind nur in den Kantonen Schaffhausen und im Thurgau die Kaminfeger frei wählbar. In den anderen fünf Kantonen halten die Kaminfeger ein teilliberalisiertes Monopol. Dies bedeutet, dass der Kunde einen anderen Kaminfeger zur Reinigung seiner Anlagen beauftragen kann, sollte er mit dem ihm zugeteilten Fachmann nicht zufrieden sein. Der Goldacher Gemeindepräsident Thomas Würth sagt, das komme höchst selten vor. In der Regel seien die Kunden mit dem Kaminfeger zufrieden.

Möglicherweise werden weitere Kantone der Liberalisierung des Kaminfegerdienstes folgen. Der Präsident des St. Gallisch-­Kantonalen Kaminfegermeisterverbandes (SGKMV), Paul Grässli, sagt, es herrsche Aufbruchstimmung im Kaminfegerwesen. Er wagt eine ­Prognose: «Innert der kommenden fünf bis zehn Jahre werden in der ganzen Schweiz die Kaminfegermonopole aufgehoben.»

Grässli sieht diese Entwicklung ambivalent. Einerseits profitiere er davon, denn er geht davon aus, dass er mehr Arbeit hätte, wenn das Monopol wegfiele. Zudem könnte er mehr als die 70–80 Franken verlangen, die als Tarif fest­gelegt sind. Anderseits bereite ihm die Monopolabschaffung auch Sorge. Grässli befürchtet, dass es bei einer Liberalisierung vermehrt zu Bränden kommen könnte. Die Besitzer der Feuerungsanlagen könnten vergessen, einen Kamin­feger zu engagieren.

Der Präsident der SGKMV erinnert sich, dass es im Kanton Wallis vermehrt zu Bränden gekommen sei, als für die Kaminfeger noch keine Regionen festgelegt waren und es auch keine Reinigungsfristen gab.