Streichung von Mutterschaftsbeiträgen umstritten

Starthilfe Nebst Kinder- und Ausbildungszulagen sowie Steuerabzügen kennen manche Kantone weitere Finanzleistungen zugunsten von Familien. So unterstützt der Kanton St. Gallen bedürftige Mütter während sechs Monaten nach der Geburt ihres Kindes mit Mutterschaftsbeiträgen.

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Starthilfe Nebst Kinder- und Ausbildungszulagen sowie Steuerabzügen kennen manche Kantone weitere Finanzleistungen zugunsten von Familien. So unterstützt der Kanton St. Gallen bedürftige Mütter während sechs Monaten nach der Geburt ihres Kindes mit Mutterschaftsbeiträgen. Diese werden individuell berechnet und sollen verhindern, dass die Mütter Sozialhilfe beziehen müssen. Die Regierung will die Beiträge nun mit der Revision des Sozialhilfegesetzes abschaffen. Die Gemeinden hätten in der Sozialhilfe ausreichend Möglichkeiten, «besonderen Lebensbedingungen wie der Geburt eines Kindes zu begegnen». Zur Abfederung könne für sechs Monate nach der Geburt auf die Pflicht zur Rückerstattung von Sozialhilfeleistungen verzichtet werden.

Der Schritt wurde in der Vernehmlassung von verschiedene Seiten kritisiert. Insbesondere die SP schlug einen scharfen Ton an: Die Streichung bedeute eine massive Verschlechterung für die Betroffenen. Dennoch hält die Regierung daran fest. Die Beratung im Kantonsparlament steht noch bevor. (av)