FRAUENFELD. Der Regierungsrat hat zwei Stiftungsurkunden und ein Organisationsreglement von Pensionskassen genehmigt. Mit der Genehmigung der Statuten durch den Regierungsrat erlangen bestimmte juristische Personen gemäss Bundesgesetzgebung das Recht der Persönlichkeit.
FRAUENFELD. Der Regierungsrat hat zwei Stiftungsurkunden und ein Organisationsreglement von Pensionskassen genehmigt. Mit der Genehmigung der Statuten durch den Regierungsrat erlangen bestimmte juristische Personen gemäss Bundesgesetzgebung das Recht der Persönlichkeit. Dies ist Voraussetzung für die Aufnahme der Tätigkeit. Es handelt sich um die Stiftungsurkunde der Pensionskasse Weinfelden vom Oktober 2013, um die Stiftungsurkunde der Pensionskasse der Stadt Frauenfeld vom August 2013 sowie um das Organisationsreglement der Pensionskasse der Stadt Amriswil vom Juni 2013. (red.)