Mit einer Entschuldigung und einer Geldzahlung zieht die St. Galler Stadtpolizei einen Schlussstrich unter den Streit mit einem Bürger. Die Polizei will den Fall nun analysieren, um ähnliches künftig zu verhindern.
ST. GALLEN. «Das ist absolut aussergewöhnlich», sagt Jörg Künzli, Professor am Departement für öffentliches Recht an der Universität Bern. Laut dem gebürtigen St. Galler ist es nicht an der Tagesordnung, dass sich die Polizei nach einer Fehlleistung zu einer Entschädigungszahlung bereit erklärt – und schon gar nicht, dass sie öffentlich Abbitte leistet.
Genau dies aber ist gestern in einem Fall passiert. Im Herbst 2013 hatten zwei Beamte der St. Galler Stadtpolizei einen damals 41jährigen Mann abgeführt und ihn fast zwei Stunden auf dem Hauptposten festgehalten (siehe Zweittext). Der selbständige Steuer- und Rechtsberater erstattete in der Folge Anzeige, unter anderem wegen Nötigung, Freiheitsentzug sowie allfälliger Amtsanmassung mit Freiheitsberaubung. In einer Vereinbarung ziehen die Beteiligten nun einen Schlussstrich unter die Affäre.
Laut Stephan Staub, Rechtskonsulent der Stadt St. Gallen, ging die Initiative zur Einigung zwischen den Parteien von der Staatsanwaltschaft aus. In der Vereinbarung gibt die Stadtpolizei unter anderem zu, dass die rund zweistündige Festhaltung des Privatklägers «ohne genügenden Rechtsgrund erfolgte». Die Stadtpolizei bedauert dies und entschuldigt sich dafür beim Kläger. Als Entschädigung erhält der Mann 2000 Franken. Im Gegenzug erklärte der Steuer- und Rechtsberater, nicht weiter an der strafrechtlichen Verfolgung der für die Festhaltung mutmasslich verantwortlichen Polizeibeamten interessiert zu sein. Die Folge der Vereinbarung und der Wiedergutmachung: Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen stellte die Untersuchung gegen vier – teils hochrangige – Polizisten wegen des Verdachts auf Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauch ein.
«Solche Vorkommnisse sind nie förderlich für das Image einer Institution. Wir gehen aber nicht davon aus, dass unser Ruf nun nachhaltig beschädigt ist», sagt Roman Kohler, Sprecher der St. Galler Stadtpolizei. Er begründet dies auch damit, dass niemand verletzt worden sei. Zudem handle es sich um einen Einzelfall. «Das letzte Vorkommnis, das schliesslich zu einer Verurteilung eines Stadtpolizisten geführt hat, datiert aus dem Jahr 2009», erklärt Roman Kohler. Damals ging es um den Vorwurf einer Person, sie sei von der Polizei tätlich angegangen worden.
Die Stadtpolizei analysiert nun laut Roman Kohler, was im Fall des Steuer- und Rechtsberaters nicht gut gelaufen ist und wie verhindert werden kann, dass sich ein solches Vorkommnis wiederholt. Personalrechtliche Massnahmen haben die in das Strafverfahren involvierten Polizeibeamten nach aktuellem Stand der Erkenntnisse nicht zu gewärtigen.
«Rückblickend ist man immer schlauer», sagt Jörg Künzli von der Universität Bern zur Frage, ob die Polizei nicht rascher eine Einigung mit dem Mann hätte suchen sollen, anstatt Negativschlagzeilen, ein Strafverfahren und gar Verurteilungen in Kauf zu nehmen.
Generell hält Künzli fest, es gebe keine Statistiken zu Strafverfahren gegen Polizisten in der Schweiz. Fest steht für ihn, dass die unterschiedlichsten Gründe Polizisten dazu bringen können, im Job den gesetzlichen Rahmen zu verlassen. So würden beispielsweise immer wieder Rassismusvorwürfe gegenüber Polizisten laut. Auch Überforderung oder mangelhafte Ausbildung könnten Gründe sein. Künzli erwähnt zudem die «24-Stunden-Partygesellschaft» und die zunehmende Aggressivität von Teilen der Bevölkerung gegenüber Polizeibeamten. «Polizisten können da überreagieren – sie sind Menschen in Uniformen», sagt Künzli, fügt aber an: «Passieren darf dies einer professionellen Institution nicht. Das liegt rechtlich einfach nicht drin.»