FRAUENFELD. Das zuständige Departement weist den Rekurs gegen die Stadtbusabstimmungen ab. Die Angaben in der Botschaft seien ungenau aber nicht falsch gewesen. Die Rekurrenten sind damit nicht zufrieden, verzichten aber auf einen Weiterzug.
Er nehme den Entscheid «mit Genugtuung» zur Kenntnis, sagt der Frauenfelder Stadtschreiber Ralph Limoncelli. Das kantonale Departement für Inneres und Volkswirtschaft hat den Stimmrechtsrekurs gegen die Stadtbusabstimmungen vom 9. Februar abgewiesen, die Ergebnisse sind damit gültig.
Bereits im Vorfeld der Abstimmung hatten Mitglieder der Frauenfelder Sektion des Bundes der Steuerzahler (BDS) Rekurs eingereicht und wollten die Verschiebung des Urnengangs erreichen. Sie begründeten den Antrag damit, dass in der Abstimmungsbotschaft die Gegenstimmen im Gemeinderat nicht erwähnt wurden. Es stand lediglich, dass die Abstimmungsbotschaft mit 35 zu 0 Stimmen angenommen wurde. «Das war ein Fehler», sagt denn auch Limoncelli. Schliesslich wolle die Stadt vor Abstimmungen für Transparenz sorgen. Deshalb sei die Ungenauigkeit nach Bekanntwerden mit einer Medienmitteilung sofort richtiggestellt worden.
Das Departement für Inneres und Volkswirtschaft kommt nun zum Schluss, dass dieses Vorgehen ausreicht. «Die Stimmbürger waren somit darüber informiert, dass es im Gemeinderat auch ein paar wenige Gegenstimmen zu den Vorlagen gab», heisst es im Entscheid. So sei eine «zuverlässige und unverfälschte Stimmabgabe» möglich gewesen, eine Stimmrechtsverletzung oder eine Rechtsverletzung bei der Vorbereitung und Durchführung der Abstimmung liege daher nicht vor.
Die Angaben in der Abstimmungsbotschaft seien «lediglich ungenau und unvollständig» aber nicht falsch, heisst es weiter. Ein weiterer Grund für das Departement ist der Ausgang der Abstimmung: «Aufgrund der Grösse der Stimmunterschiede ist davon auszugehen, dass der von den Rekurrenten gerügte Mangel auch keinerlei Auswirkungen auf die Abstimmungsergebnisse hatte.» Die Frauenfelder hatten beide Vorlagen mit einer deutlichen Mehrheit von rund 75 Prozent Ja-Stimmen genehmigt.
Der BDS nimmt den Entscheid ebenfalls zur Kenntnis, allerdings widerwillig. «Die Aussage der Stadt Frauenfeld, dass es sich lediglich um eine Ungenauigkeit und keine Falschinformation handelte, weist der BDS vehement zurück.» Ausserdem wirft der Steuerzahlerbund der Stadt vor, beim Departement bewusst um Aufschub der Stellungnahme verlangt zu haben. «In der Zwischenzeit konnte mit diversen Propagandaaktionen auf ein überaus deutliches Resultat hingearbeitet werden. Dies im Wissen, dass dann der Rekurs mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt wird.»
Kein Verständnis hat der BDS auch für die Feststellung des Stadtrates, der Gemeinderat und insbesondere Thomas Gemperle hätte die Formulierung korrigieren können. Denn anders als bei Bund, Kanton und den meisten anderen Gemeinden segnet das Parlament in Frauenfeld bei Botschaften den Vorschlag der Exekutive ab. «Der Rekurrent und BDS-Präsident Thomas Gemperle hat sich als einziger Gemeinderat bei dieser Frage enthalten», schreibt der BDS.
Auf einen Weiterzug werden die Rekurrenten trotz ihrer Unzufriedenheit verzichten. In der Medienmitteilung heisst es aber abschliessend: «Das Fazit dieses Abstimmungskampfes bleibt, dass der Bund der Steuerzahler auch weiterhin genau hinschauen muss. Die Fehlerkultur des Stadtrates ist immer noch mangelhaft. Es wird nach wie vor versucht, Fehler und Ungereimtheiten unter den Teppich zu wischen. Der BDS hätte sich eine ehrlichere und selbstkritischere Haltung der Stadt gewünscht.» Zu diesen Aussagen wollten die Verantwortlichen der Stadt keine Stellung beziehen.