Sparkurs in Gesetzen fixiert

Eine härtere Regelung bei den Ergänzungsleistungen, eine Mindeststeuer für Unternehmen, Gebühren für Berufsbildnerkurse: Der St. Galler Kantonsrat setzt das jüngste Sparprogramm um.

Drucken

ST. GALLEN. Der St. Galler Kantonsrat trat mit 54 zu 63 Stimmen nicht auf den Vorschlag der Regierung ein. SVP, FDP und die Fraktion von GLP und BDP folgten dem Antrag der vorberatenden Kommission, die einen Bezug aus dem freien Eigenkapital vorschlug. Der Bezug aus dem besonderen Eigenkapital wäre ein Sündenfall erster Güte, sagte Erika Häusermann (GLP, Wil). Das besondere Eigenkapital dürfe nicht dazu missbraucht werden, Löcher in der laufenden Rechnung zu stopfen, sagte Marc Mächler (FDP, Zuzwil).

Einmalige Entnahme

Es sei eine einmalige Entnahme vorgesehen, sagte der St. Galler Finanzchef Martin Gehrer: «Der Kantonsrat wollte die 42 Millionen Franken nicht auf die Prämienzahler abwälzen.» Die Entlastungswirkung müsse aber trotzdem umgesetzt werden. Mit dem Bezug aus dem besonderen Eigenkapital könne der Druck auf das freie Eigenkapital entschärft werden, sagte Martin Gehrer. Die Linken im Parlament hatten keine Chance mit ihren Anträgen, bei den vorgeschlagenen Kürzungen der Ergänzungsleistungen Rücksicht auf die Schwachen der Gesellschaft zu nehmen. Die Regierung brachte ihre Sparmassnahme mit 73 zu 30 Stimmen durch.

Bei der Bemessung der Ergänzungsleistungen für IV-Bezügerinnen und -Bezüger, die in einem Heim wohnen, wird neu 20 Prozent des Reinvermögens, statt wie bisher 7 Prozent, angerechnet. Mit dieser Massnahme will der Kanton 2015 rund 1,9 Millionen Franken und 2016 rund 1,5 Millionen Franken sparen.

Flade erhält kein Geld mehr

Ab 2016 erhält die katholische Kantonssekundarschule Flade keinen Kantonsbeitrag mehr. Für den Kanton bedeutet dies jährliche Einsparungen von 2 Millionen Franken. Verhandlungen über einen erhöhten Kostenbeitrag der Stadt St. Gallen sind im Gang. Bei den Berufsbildnerkursen werden die Gebühren, die der Kanton 2008 abgeschafft hatte, wieder eingeführt. Die Kostenbeteiligung beträgt höchstens 80 Prozent. Für den Kanton bedeutet dies Mehreinnahmen von 540 000 Franken.

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften zahlen heute im Kanton St. Gallen keine Gewinnsteuer. Dies ändert sich ab 2016: Ab dem fünften Geschäftsjahr muss eine Mindeststeuer von rund 800 Franken auf Gewinn und Kapital entrichtet werden. Der Kantonsrat trat mit 80 zu 35 Stimmen auf die Sparmassnahme ein. Der Kanton verspricht sich Mehreinnahmen von 3,2 Millionen Franken, den Gemeinden sollen 2,3 Millionen Franken zufliessen. (sda/red.)