FRAUENFELD. Der Regierungsrat führt beim Inkasso der Bundessteuerforderungen Gebühren ein. Die Zahlungsmoral habe sich verschlechtert, begründet die Regierung die Neuerung. Damit verbunden sei ein höherer Bezugsaufwand für die Steuerverwaltung.
FRAUENFELD. Der Regierungsrat führt beim Inkasso der Bundessteuerforderungen Gebühren ein. Die Zahlungsmoral habe sich verschlechtert, begründet die Regierung die Neuerung. Damit verbunden sei ein höherer Bezugsaufwand für die Steuerverwaltung. Deshalb kann diese künftig bei säumigen Steuerzahlern Mahn- und Inkassogebühren erheben. Diese sollen einen Anreiz für die fristgerechte Zahlung schaffen und den Mehraufwand teilweise decken. (id)