SCHUTZ: Mehr Platz für Thurgauer Gewässer

Ein Gesetz soll die Uferbereiche von Flüssen und Seen naturnah halten und vor Hochwasser bewahren.

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Die Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes verpflichtet die Kantone, bis Ende 2018 entlang aller Gewässer den Gewässerraum festzulegen. Dieser verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche. Der Regierungsrat hat nun den Projektauftrag «Behördenverbindlicher Raumbedarf der Gewässer» genehmigt.

Die Festlegung des Gewässerraums stellt sicher, dass den Gewässern heute und in Zukunft genügend Raum zur Verfügung steht und gewährleistet unter anderem den Schutz vor Hochwasser, den natürlichen Transport von Geschiebe, die Ausbildung einer naturnahen Strukturvielfalt und die Entwicklung standorttypischer Lebensräume. Dazu wird entlang aller oberirdischer Gewässer ein Korridor festgelegt, der primär dem Gewässer zur Verfügung steht. Wie gross der Gewässerraum ist, hängt von der Art und Grösse des Gewässers ab.

Die Vorschriften des Bundes werden in zwei Phasen umgesetzt. In der ersten Phase wird der Gewässerraum für fliessende und stehende Gewässer durch den Kanton bis Ende 2018 behördenverbindlich festgelegt. Dieser dient den Gemeinden und dem Kanton zur Beurteilung von Planungs- und Baugesuchen. Durch den behördenverbindlichen Gewässerraum wird die landwirtschaftliche Nutzung nicht eingeschränkt. Der genehmigte Projektauftrag umfasst die erste Phase. Die Kosten belaufen sich auf 180000 Franken. In der zweiten Phase wird durch die Gemeinden auf Basis des behördenverbindlichen Gewässerraums der Gewässerraum grundeigentümerverbindlich festgelegt und in der Richt- und Nutzungsplanung berücksichtigt. (red)