Auch dieses Jahr muss der Kanton mehr an die Schulgemeinden zahlen, als er budgetiert hat. Angesichts des Spardrucks im Kanton wird nun der Ruf lauter, das kantonale Beitragsgesetz zu ändern. Die Schulgemeinden wehren sich.
FRAUENFELD. Den Schulgemeinden schwant, dass die nächste Sparrunde des Kantons auch sie treffen könnte. Der Präsident des Verbands der Thurgauer Schulgemeinden, Felix Züst, trifft bereits Vorkehrungen. Er will die Sommerferien nutzen, um eine Strategie auszuarbeiten, wie der Verband dem drohenden Spardruck begegnen will. Die guten Rechnungsabschlüsse der Schulgemeinden sind den kantonalen Finanzpolitikern nicht entgangen – zumal der Kanton sparen muss, selber aber namhafte Beiträge an die Schulgemeinden zahlt. Sie sind wegen des neuen kantonalen Beitragsgesetzes von 28 Millionen Franken (2011) auf 72 Millionen Franken (2012) gestiegen.
Und schon jetzt steht fest, dass der Kanton dieses Jahr mehr an die Schulgemeinden zahlen muss, als er budgetiert hat. Gestern gab der Regierungsrat bekannt, dass er in diesem Bereich eine Kreditüberschreitung von 5,7 Millionen Franken genehmigt hat. Da es sich um gebundene Ausgaben handelt, kann er das in eigener Kompetenz machen.
Damit wird der Kanton 61,7 Millionen Franken in den Schulfinanzausgleich einzahlen. Das sind immerhin 10 Millionen Franken weniger als letztes Jahr. Grund für den Rückgang ist die gestiegene Steuerkraft der Schulgemeinden. Sie ist aber nicht so stark angestiegen wie vorausgesagt. Vor allem das gleicht der Kanton mit den Zusatz-Millionen aus.
Mit der Kreditüberschreitung dürfte der Ruf nach einer Änderung des kantonalen Gesetzes über die Beiträge an die Schulgemeinden lauter werden. Angesichts der Kostenexplosion im letzten Jahr ist im Grossen Rat diese Forderung bereits aufgekommen. «Das Beitragsgesetz muss dringend überprüft werden», bekräftigt CVP-Fraktionschefin Carmen Haag. Da es zwei bis drei Jahre dauern könnte, bis eine Änderung wirkt, müsse jetzt gehandelt werden.
Finanzdirektor Bernhard Koch will von dringlichen Massnahmen nichts wissen: «Der Regierungsrat wird kurzfristig keine Änderung des Beitragsgesetzes beantragen.» Dafür sei es noch zu wenig lang in Kraft. Es gilt seit 2011, für den Kanton erstmals wirksam geworden ist es letztes Jahr. Für Koch ist absehbar, dass die kantonalen Beiträge an die Schulgemeinden rasch zurückgehen werden. Es zeichne sich ab, dass die Steuerkraft im laufenden Jahr erneut zunehme – womit der Kanton 2014 weniger Ausgleich zahlen muss.
Trotzdem: Koch will die Beitragszahlungen an die Schulgemeinden nicht von der im Moment laufenden Überprüfung der Leistungen des Kantons ausnehmen. Und als Wink mit dem Zaunpfahl erinnert er daran, dass es der Grosse Rat gewesen ist, der das Beitragsgesetz noch mit zusätzlichen Ausgaben für den Kanton befrachtet hatte – im Umfang von 12 Millionen Franken pro Jahr.
Verbandspräsident Züst wehrt sich gegen Änderungen am Beitragsgesetz. Die Schulgemeinden brauchten Verlässlichkeit für ihre Finanzplanungen. Sie müssen nämlich neu Rückstellungen für ihre Bauten machen. Man müsse zuerst Erfahrungen sammeln, bevor man am Beitragsgesetz herum schraube, sagt Züst.