Parkplatz-Artikel stösst sauer auf

Die beiden Grossverteiler sowie weitere Firmen des Detailhandels lehnen das neue Planungs- und Baugesetz wegen des Artikels zur Parkplatzbewirtschaftung ab. Regierungsrat Jakob Stark nennt ihre Befürchtungen unbegründet.

Martin Knoepfel
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Parkieren bei Einkaufszentren soll ab der 91. Minute kosten. (Bild: Reto Martin)

Parkieren bei Einkaufszentren soll ab der 91. Minute kosten. (Bild: Reto Martin)

FRAUENFELD. Schweres Geschütz fährt die Vereinigung espace.mobilité in einem Communiqué von gestern auf. Der Parkplatz-Paragraph (siehe Kasten) im neuen Planungs- und Baugesetz (PBG) schade dem Detailhandel. Zugleich nütze er der Umwelt gar nicht, heisst es weiter.

Inhaltlich gleich äusserten sich die Chefs von Migros und Coop Ostschweiz in den Organen der Grossverteiler. Die Vereinigung besteht aus Coop, Jumbo, Ikea, Manor, Migros und Möbel Pfister.

Kein Thema im Communiqué sind weitere Argumente der Gegner des PBG: die Mehrwertabschöpfung und die Pflicht, Einkaufszentren ans Bahn- oder Busnetz anzubinden.

Gesetzgeberischer Irrtum?

Markus Neukom, Leiter Planung/Expansion im Migros-Genossenschafts-Bund, ist Präsident von espace.mobilité. «Nach der Annahme des PBG können die Gemeinden auch schärfere Regeln fürs Parkieren einführen. Das PBG gibt nur das Minimum vor. Das haben juristische Abklärungen gezeigt, und das würde jedes Gericht so sehen», sagt er. Die Botschaft des Regierungsrats an die Stimmbürger, die das Gegenteil sage, sei in diesem Punkt irreführend. Die Kantonsräte, die Artikel 90 Absatz 4 aus dem PBG gestrichen hätten, hätten sich geirrt, wenn sie glaubten, sie hätten damit schärfere Regeln verhindert.

Zudem gebe der Regierungsrat selber zu, dass Parkgebühren keine Verlagerung von der Strasse auf den öffentlichen Verkehr brächten. Der Detailhandel kämpfe schon mit dem Euro-Kurs. Eine Parkgebühr, sogar, wenn sie tief sei, sei der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringen und weitere Kunden zum Einkauf im Ausland bewegen werde, fürchtet Neukom. «Nach einem Nein zum PBG kann der Grosse Rat die Parkplatzbewirtschaftungspflicht herausstreichen, und das Gesetz kommt ohne Referendum durch.»

Kritik zurückgewiesen

Die Kritik von espace.mobilité weist Regierungsrat Jakob Stark, Chef des Departements für Bau und Umwelt, zurück. Falsch sei, dass eine Gemeinde höhere Parkgebühren vorschreiben dürfe, wenn die Parkplätze Dritten gehörten. «Das kann sie nur für ihre eigenen Parkplätze oder -häuser tun. In früheren Versionen des PBG hatten die Gemeinden zwar das Recht, minimale Parkplatzgebühren auch für Parkplätze im Besitz Dritter vorzuschreiben. Der Grosse Rat hat diese Bestimmung in der zweiten Lesung aus dem PBG gestrichen.»

Der Chef von Migros Ostschweiz gehe von falschen Voraussetzungen aus, sagt Stark. «Migros und Coop können beruhigt sein, die Gebühren sind tatsächlich tief.» Allerdings könne eine Gemeinde bereits heute, gestützt auf das Umweltschutzgesetz, höhere Parkgebühren auf Parkplätze im Drittbesitz vorschreiben, erläutert Stark. Die Parkgebühren gehörten dem Besitzer der Parkplätze, der sie den Kunden zurückgeben dürfe.

Aldi Suisse nehme keine Stellung zu Abstimmungen, sagte Mediensprecher Sven Bradke der TZ. Man setze um, was Vorschrift sei.