FRAUENFELD. Der Regierungsrat hat die Korporationsordnung der Wasserkorporation Oberegg-Rotzenwil-Blidegg (ORB) gutgeheissen, soweit sie der Genehmigungspflicht des Kantons Thurgau unterliegt.
FRAUENFELD. Der Regierungsrat hat die Korporationsordnung der Wasserkorporation Oberegg-Rotzenwil-Blidegg (ORB) gutgeheissen, soweit sie der Genehmigungspflicht des Kantons Thurgau unterliegt. Die ORB ist eine interkantonale Korporation und stützt sich auf den Staatsvertrag zwischen den Kantonen St. Gallen und Thurgau über örtliche Korporationen im Grenzgebiet. (id/red.)