Der Regierungsrat will das Tertiärbildungsgesetz, das die Bestimmungen zur Pädagogischen Hochschule Thurgau beinhaltet, anpassen. Im Zentrum steht die Präzisierung im Gesetz für die Aufnahmebedingungen.
KREUZLINGEN. Die Lehrerbildung befindet sich stetig im Wandel. Deshalb ist es für den Regierungsrat an der Zeit, das Tertiärbildungsgesetz anzupassen, wie das Departement für Erziehung und Kultur gestern mitteilte. Dieses Gesetz enthält die Bestimmungen zu den Hoch- und Fachschulen im Allgemeinen und zur Pädagogischen Hochschule Thurgau (PHTG) im Speziellen. Die Aufnahmebedingungen der Pädagogischen Hochschule Thurgau sollen den geänderten Reglementen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) genau angepasst werden.
Die Änderung der EDK-Reglemente betreffen die Zulassung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern. Dies wurde also auf nationaler Ebene bereits vorgeschlagen. «Wir übernehmen diese Regelung nun auch in unser kantonales Gesetz und stellen dadurch die gesamtschweizerische Anerkennung sicher», sagt Regierungsrätin Monika Knill.
«Der Kanton Thurgau kennt mit dem allgemeinbildenden Studienjahr an der Pädagogischen Maturitätsschule seit Jahren bereits eine eigene Quereinsteiger-Möglichkeit», erklärt Monika Knill. Die Bedingungen dafür: Mit einem Fach- oder Handelsmittelschulabschluss oder einem Berufsmaturitätszeugnis besteht die Möglichkeit, über eine Aufnahmeprüfung in die Studiengänge Vorschulstufe und Primarstufe der Pädagogischen Hochschule Thurgau zu gelangen. Als Vorbereitung auf diese Aufnahmeprüfung wird bereits heute an der Pädagogischen Maturitätsschule ein berufsbegleitender Kurs angeboten, der gezielt Inhalte und Fertigkeiten berücksichtigt, die an der Aufnahmeprüfung und im nachfolgenden Studium gefordert sind.
Laut Monika Knill ist es nun zweifellos nötig, die neuen Ansätze der EDK im kantonalen Gesetz aufzunehmen, weil die bisherigen Voraussetzungen der einzelnen Bildungsgänge der PHTG, also die jeweiligen Aufnahmebedingungen, im Gesetz noch nicht so präzis geregelt seien.
Es ist auch eine Anpassung im Gesetz vorgesehen, welche eine zahlenmässige Beschränkung der Studienplätze ermöglicht. Sie kann dann angewendet werden, wenn sich so viele Bewerber für bestimmte Studiengänge interessieren, dass die Aufnahmekapazität der PHTG überschritten wird. Eine weitere gesetzliche Anpassung ist rein formeller Natur. Statt «Schulleitung» und «Schulrat» heisst es neu «Hochschulleitung» und «Hochschulrat». Neu werden auch die bisherigen Bestimmungen über die Ausbildungsgänge der Sekundarstufe 1 und 2 ersetzt (siehe Kasten). Der Gesetzesentwurf befindet sich momentan in der Vernehmlassung. Das dauert bis Mitte März 2014.