Die Gegner des neuen Planungs- und Baugesetzes (PBG) haben noch nicht entschieden, ob sie ein gegnerisches Abstimmungskomitee bilden. Sie sagen, dass es neben der Mehrwertabschöpfung weitere Argumente gegen das PBG gebe.
FRAUENFELD. Ob die Gegner des neuen Planungs- und Baugesetzes (PBG) ein Nein-Komitee bilden, ist noch offen. Man werde das an der nächsten Fraktionssitzung diskutieren, sagte der Präsident der FDP Thurgau, Bruno Lüscher. Man müsse auch mit dem kantonalen Gewerbeverband und mit der SVP reden. Ein Teil der SVP-Kantonsräte hatte das Behördenreferendum gegen das neue PBG unterstützt.
Seither kam allerdings die Mehrwertabschöpfung den Gegnern als Argument gegen das neue PBG abhanden. Der Grund: Der Bund wird voraussichtlich im revidierten Raumplanungsgesetz den Kantonen vorschreiben, planungsbedingte Mehrwerte teilweise abzuschöpfen. Das ist als ein indirekter Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative verschiedener Umweltorganisationen gedacht, die zustande gekommen ist und die Gesamtfläche der Bauzonen 20 Jahre lang einfrieren will. Voraussichtlich erhalten die Kantone fünf Jahre Zeit, um ihre Gesetzgebung anzupassen. Wenn sie das nicht tun, dürfen sie kein neues Bauland mehr einzonen.
Es gebe im neuen PBG andere umstrittene Punkte wie etwa die Parkgebühren bei Einkaufszentren, sagt Lüscher. Er selber fände es inkonsequent, gegen ein Gesetz das Behördenreferendum zu ergreifen und dann darauf zu verzichten, ein gegnerisches Abstimmungskomitee zu bilden.
Ob es ein Nein-Komitee gebe, sei noch nicht entschieden, sagt auch Heinz Wendel, Geschäftsführer des Thurgauer Gewerbeverbandes (TGV). Er vermutet aber, dass sich ein Komitee gegen das PBG bilden wird. Wendel kann sich auch vorstellen, dass der TGV in einem solchen Komitee mitmacht. Schliesslich habe die Präsidentenkonferenz dem TGV den Auftrag erteilt, das neue PBG zu bekämpfen, sagt Wendel.
Es gebe neben der Mehrwertabschöpfung noch andere wichtige Argumente gegen das neue PBG. Wendel nennt die Pflicht, Einkaufszentren und andere verkehrsintensive Anlagen mit dem öffentlichen Verkehr zu erschliessen. Gerade bei Bau- und Hobbymärkten sei das sinnlos, da niemand mit dem Bus dorthin fahre, um einzukaufen. Die Parkplatzbewirtschaftung bringe nur unnötige Regelungen. Wendel räumt aber auch ein, dass es diesmal schwieriger werde als sonst.
Grundbesitzer, zum Beispiel Bauern, sollen die Kosten für eine selbstgenutzte Ersatzliegenschaft bei der Berechnung des planungsbedingten Mehrwerts abziehen können. Bedingung ist, dass sie durch die Einzonung ihres Landes gezwungen werden, den Betrieb zu verlegen. Das forderte Nationalrat Markus Hausammann (SVP/TG) bei der Revision des Raumplanungsgesetzes. Wenn diese Regelung im Raumplanungsgesetz bleibt, hat das Folgen für das neue PBG (siehe Kasten).