Mietwerte 2012 unverändert bei 100.0 indexiert

FRAUENFELD. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat der Indexierung der Mietwerte für das Kalenderjahr 2012 zugestimmt. Diese Indexierung dient der Ermittlung des steuerbaren Eigenmietwertes. Der Mietwert von selbst genutztem Wohneigentum ist als Einkunft steuerbar.

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FRAUENFELD. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat der Indexierung der Mietwerte für das Kalenderjahr 2012 zugestimmt. Diese Indexierung dient der Ermittlung des steuerbaren Eigenmietwertes. Der Mietwert von selbst genutztem Wohneigentum ist als Einkunft steuerbar. Dieser sogenannte Eigenmietwert wird aufgrund der ortsüblichen Verhältnisse und der tatsächlichen Nutzung festgelegt. Grundlage für die Bewertung des Mietwertes ist der von der Schätzungskommission ermittelte Liegenschaftswert.

Diese Schätzungen werden periodisch durchgeführt. Mietwertveränderungen seit der letzten Neuschätzung können daher nicht berücksichtigt werden. Grundlage für die Berechnung des Indexes 2012 bilden die Marktmietveränderungen vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012. Gegenüber dem Vorjahr gibt es keine Veränderungen der Indexpunkte (100.0). (id/red.)