Abgelehnt Drei weitere Entscheide des Bundesstrafgerichts zur Auslieferungshaft von mutmasslichen Mafiosi der Frauenfelder ‘Ndrangheta-Zelle befassen sich mit der Fluchtgefahr der Beschuldigten. Insgesamt sollen neun Männer an Italien ausgeliefert werden. Drei sind bereits den italienischen Behörden übergeben worden. Die derzeit in Auslieferungshaft sitzenden Beschuldigten haben gegen die vom Bundesamt für Justiz (BJ) bewilligte Auslieferung Beschwerden eingelegt. Diese wurden vom Bundesstrafgericht abgewiesen. Nun muss sich das Bundesgericht damit befassen. In den drei am Montag publizierten Urteilen hält das Bundesstrafgericht fest, dass bei den Inhaftierten von Fluchtgefahr auszugehen sei. Zwei der Männer, die bereits seit Jahrzehnten in der Schweiz leben, sind nicht der deutschen Sprache mächtig. Es wurden Dolmetscher zur Einvernahme beigezogen. Und auch wenn die Familien der drei Männer in der Schweiz lebten, sei dies kein Grund, keine Fluchtgefahr anzunehmen, so das Gericht.
Am 8. März 2016 hatten die Kantonspolizeien Thurgau und Zürich auf Anordnung des BJ 13 italienische Staatsangehörige festgenommen. Die italienischen Behörden werfen ihnen vor, Mitglieder einer kriminellen Organisation zu sein. (sda)