Die Leistung der Volksschullehrer soll neu ab 2011 ein Stück weit ihr Gehalt beeinflussen. Doch das vom Kanton vorgeschlagene Modell funktioniert nur in eine Richtung. Widerstand ist trotzdem nicht zu erwarten.
frauenfeld. Das so genannte flexible Besoldungssystem hat nur Konsequenzen für schlechte Lehrer, die sich zudem nicht als lernfähig erweisen. Sie müssen gemäss den gestern in die Vernehmlassung gegebenen Vorschlägen des Departementes für Erziehung und Kultur künftig mit finanziellen Abstrichen rechnen. Die Gefahr wird allerdings kleiner, je grösser die Berufserfahrung ist.
Der Kanton hat neu kritische Jahre definiert, in denen sich die Volksschullehrer beweisen müssen, wenn sie in die nächste Gehaltsklasse kommen wollen. Es sind die Übergänge vom zweiten zum dritten, vom achten zum neunten und vom 18. zum 19. Lohnband. Vor dieser Schwelle müssen die Schulen die Lehrer zwingend beurteilen.
Bei ungenügender Leistung in dieser Phase folgt die Strafe jedoch nicht auf dem Fuss. Der betreffende Lehrer erhält nochmals eine Chance, sich zu beweisen. Und seine Vorgesetzten treffen Massnahmen, damit er sie auch packt. Erst wenn auch das nichts nützt, steigt der Lehrer nicht in die nächste Lohnklasse auf.
Doch noch ist nichts für ihn verloren. Denn ein Jahr später erhält er die Gelegenheit, die Scharte wieder auszuwetzen. Kommt der Schulleiter oder die Behörde dann zum Schluss, dass der Lehrer jetzt seine Arbeit gut macht, wird er im folgenden Jahr in die übernächste Lohnposition eingereiht. Er holt also auf, was er verpasste.
Verzichtet der Lehrer hingegen nach einer Lohnstrafe auf eine neue Beurteilung oder gibt nach wie vor Anlass zu Klagen, wird sein Gehalt nicht erhöht.
Allzu lange dürfte er dann auch nicht mehr vor der Klasse stehen. Die Behörde werde ihm in einer solchen Situation wohl kündigen, schreibt die Regierung in den Vernehmlassungs-Unterlagen.
Der neue Mechanismus soll nach dem Willen des Regierungsrates nicht nur in den kritischen Übergangsjahren zum Tragen kommen, sondern ausnahmsweise auch dazwischen, wenn der Lohn automatisch ansteigt. Die Volksschullehrer müssen mindestens alle zwei Jahre beurteilt werden, Teilzeitangestellte mit einem Pensum unter 50 Prozent alle drei Jahre.
Für sehr gute Volksschullehrer bietet das neue System keine Anreize. Beim Kanton macht man sich aber Gedanken zur Einführung von Leistungsprämien, wie sie bereits heute dem Staatspersonal ausbezahlt werden können, sagt Erziehungsdirektorin Monika Knill. Dazu müssten aber zuerst die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Anpacken will das Knill bei der nächsten Revision der grossrätlichen Besoldungsverordnung.
Trotz des Mangels dürfte dem flexiblen Besoldungssystem nach Meinung von Knill wenig Widerstand erwachsen. Die Lehrer, die Schulgemeinden und die Schulleiter seien in der Arbeitsgruppe vertreten gewesen, von der die Vorschläge stammen. Und alle hätten sich damit einverstanden erklären können, sagt Knill. Der Konsens sei breit.
Dazu kommt, dass sich die Pläne bereits in der Praxis bewährt haben. Die Berufs- und Mittelschulen im Thurgau und der Kanton Appenzell Ausserrhoden kennen bereits seit einigen Jahren ein ähnliches System. Die Erfahrungen sind gemäss Knill hier wie dort gut. «Aufwand und Ertrag stimmen.» Nach Angaben des Regierungsrates ist nicht mit Mehrkosten zu rechnen.
Das flexible Besoldungssystem ist ein alter Wunsch des Grossen Rates aus dem Jahr 1998. Ein erster Anlauf scheiterte 2001. Die Lehrer liefen seinerzeit Sturm dagegen, weil die Rahmenbedingungen schlecht seien. Der damalige Erziehungsdirektor Bernhard Koch sah schliesslich selber ein: Bevor die Schulen nicht geleitet sind, machen lohnwirksame Noten für die Lehrer keinen Sinn.
Das ist mittlerweile der Fall. Und auch Personalführung sowie die Einführung von Qualifikationssystemen an den Schulen sind geregelt. Bis im Sommer müssen die Bestimmungen in der einschlägigen Verordnung umgesetzt sein. Das flexible Besoldungssystem soll auf 2011 eingeführt werden.