Die Bundesverfassung schreibt vor, dass die Kantone für die Volksschule Dauer und Ziele der Bildungsstufen harmonisieren müssen. Die 21 Deutschschweizer Kantone wollen das mit dem Lehrplan 21 erreichen.
Die Bundesverfassung schreibt vor, dass die Kantone für die Volksschule Dauer und Ziele der Bildungsstufen harmonisieren müssen. Die 21 Deutschschweizer Kantone wollen das mit dem Lehrplan 21 erreichen. Er legt fest, welche Kompetenzen Schülerinnen und Schüler auf einer Stufe erreicht haben müssen. Sie müssen also nicht nur Wissen speichern, sondern es auch anwenden können. So besagt etwa eine Anforderung, dass ein Neuntklässler einen einwandfreien Bewerbungsbrief schreiben können muss. Der Lehrplan 21 macht zum Teil neue Lehrmittel nötig. (wid)