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Ostschweiz
Der Mammutprozess gegen eine Bande von Menschen– und Drogenschmugglern wird unterbrochen. Weil die Thurgauer Staatsanwaltschaft geschlampt hat, müssen die Richter nachbessern. Laut dem Gericht könnte der «Kronzeuge» sogar geholfen haben, den IV-Rentner zu ersticken.
Im Verfahren um das Tötungsdelikt von Kümmertshausen ist nicht alles mit rechten Dingen zugegangen. Dies hat nach dem Bundesgericht auch das Bezirksgericht Kreuzlingen festgestellt. Das Gericht, welches den grössten Strafprozess in der Geschichte des Kantons Thurgau führt, veröffentlichte am Mittwoch die Entscheide zu einer Reihe wichtiger Vorfragen.
Ein IV-Rentner war vor gut sechs Jahren tot in seinem Einfamilienhaus aufgefunden worden. Nach monatelangen Ermittlungen stiess die Polizei auf eine kriminelle Organisation aus türkisch-kurdischen Kreisen. Laut Anklageschrift liess der Bandenchef den allein lebenden Mann aus dem Weg räumen, weil dieser gedroht hatte, die Bande auffliegen zu lassen. Im November 2010 überfielen mehrere Männer das wehrlose Opfer und erstickten es mit der Kapuze einer Jacke.
Tatverlauf unklar
Was an jenem Novemberabend vor mehr als sechs Jahren in dem Weiler bei Kümmertshausen genau vorging, ist unklar. Bei der Rekonstruktion des Tathergangs stützten sich die Untersuchungsbehörden auf die Aussagen eines 38-jährigen Türken ab, der die Bandenmitglieder gemäss seinen Angaben von der Tat abhalten wollte. Einer der vier Mitangeklagten, der jegliche Schuld am Tötungsdelikt von sich weist, hatte von Anfang an behauptet, der 38-Jährige sei von der Staatsanwaltschaft als «Kronzeuge» bevorzugt worden.
Strafverfahren gegen Staatsanwälte
Tatsächlich pfiff das Bundesgericht die Thurgauer Richter zurück, weil sie den Mann im abgekürzten Verfahren wegen Gehilfenschaft zu vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt hatten. Das Urteil wurde aufgehoben, der 38-Jährige steht seit Ende Februar zusammen mit den anderen mutmasslichen Bandenmitgliedern vor Gericht.
Die beiden Staatsanwälte, welche die Strafuntersuchungen damals führten, wurden abgesetzt. Gegen sie läuft ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung.
Beschuldigte werden vorverurteilt
Die neuen Staatsanwälte haben den «Kronzeugen» im neuen Prozess wieder wegen Gehilfenschaft zu vorsätzlicher Tötung angeklagt. Dies führt laut einem Pflichtverteidiger jedoch zu einer Vorverurteilung der anderen Angeklagten. Der «Kronzeuge» käme mit einer leichten Strafe davon, weil das Gericht einen Beschuldigten nur im Sinn der Anklage verurteilen könnte. Dem widersprach der vorsitzende Richter am Mittwoch: «Das Gericht behält sich vor, den 38-Jährigen auch wegen vorsätzlicher, eventualvorsätzlicher Tötung oder der Unterlassung von Nothilfe zu verurteilen.«
Aufklärung über den Tathergang des Tötungsdelikts erhofft sich das Gericht von den Aussagen eines Beschuldigten, dem in der Türkei der Prozess gemacht wird. Die Akten seien beim Gericht eingetroffen, müssten aber zuerst übersetzt werden, sagte der Richter. Allenfalls sei die Staatsanwaltschaft dann bereit, die Anklageschrift gegen den «Kronzeugen» zurückzuziehen oder das Gericht werde diese zurückweisen, erklärte der Richter.
Gericht bessert nach
Zwar habe die Staatsanwaltschaft mit dem 38-Jährigen keinen unzulässigen Deal gemacht, es gebe jedoch Hinweise auf unprotokollierte Gespräche und zahlreiche weitere Fehler bei der Strafuntersuchung, sagte der Gerichtsvorsitzende weiter.
Unsauber gearbeitet habe die Staatsanwaltschaft möglicherweise bei den über 500 Einvernahmen. «Zum Zeitpunkt der Befragungen war oft nicht klar, ob es sich bei einem Befragten um einen Zeugen oder einen Beschuldigten handelte», sagte der Richter. Falls die Beteiligungsrechte von Beschuldigten missachtet wurden, dürften die betreffenden Befragungsprotokolle nicht als Beweise verwendet werden.
Das Gericht werde nun alle Befragungsprotokolle nachprüfen. Da die Akten über 450 Bundesordner füllen, sei diese Untersuchung äusserst zeitaufwendig. Der Prozess wird bis Ende April unterbrochen. Ob das Urteil wie geplant Ende November eröffnet wird, ist unklar. «Möglicherweise dauert der Prozess bis im Februar 2018», sagte der Richter. (sda)